Verwaltungswegweiser für Unternehmen
Mit dem Verwaltungswegweiser möchten wir Sie dabei unterstützen, schnell und unkompliziert die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner zu finden und den persönlichen Kontakt herzustellen.
Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Minden ist Ihr zentraler Ansprechpartner bei allen unternehmerischen Anliegen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Betreuung aus einer Hand und sind Ihr Lotse in der Verwaltung.
Existenzgründung
Sie haben eine innovative Geschäftsidee und wollen in Minden ein Unternehmen gründen? Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Existenzgründung, Hinweise und Erläuterungen zu Angeboten und die Kontakte zu weiteren Ansprechpartnern.
Standortinformationen
Was zeichnet den Standort Minden aus?
Informationen zum Wirtschaftsstandort und zur verkehrlichen Anbindung erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung.
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken
Sie suchen eine gewerbliche Immobilie in der Stadt Minden? Einen Überblick über die Gewerbeflächen und -Immobilien erhalten Sie bei der Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH.
Genehmigung von Bauvorhaben und Anlagen
Wollen Sie Ihren Betrieb erweitern oder sich als Unternehmer*in in Minden ansiedeln? Sie haben Fragen zur Antragstellung oder zur Erschließung und Bebaubarkeit von Baugrundstücken?
Mit der Bauberatung steht Ihnen eine zentrale Anlaufstelle "rund ums Bauen" zur Verfügung.
Öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben
Öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben der Stadt Minden werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe bekannt gegeben. Für Fragen zu den Ausschreibungen beantwortet die Zentralen Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke.
Finanzen, Steuern und Abgaben
Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Steuern und Gebührensätze der Stadt Minden.
Verkehrsfragen
Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben eine öffentliche Verkehrsfläche oder verkehrsrechtliche Anordnung? Oder benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO? Dann hilft Ihnen die Ordnungsbehörde gerne weiter.