Sicherheit
Die Stadt Minden will die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone mit einem Verkehrskonzept deutlich verbessern. Das beinhaltet die Installation von festen und automatisch versenkbaren Pollern.
Sicherheit ist die Freiheit von nichtakzeptablen Risiken. Die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, sie vor Schäden aus bereits be- und erkannten Gefahrenquellen zu bewahren. Auch das NRW-Innenministerium hat die Kommunen unmittelbar nach den Anschlägen in Spanien in 2017 ausdrücklich auf ihre diesbezüglich bestehende Verantwortung hingewiesen und zur Prüfung ergänzender Sicherungsmaßnahmen aufgefordert. Das setzt die Stadt Minden jetzt mit dem Konzept und der Fertigstellung der Anlagen um.
Hintergrund ist der Schutz von größeren Menschenansammlungen sowohl im Alltag, als auch im Rahmen von Veranstaltungen. Die feste Lösung soll die bislang provisorische Absicherung von Veranstaltungen mit Betonblöcken oder Wassertanks ablösen und auch die bislang gar nicht vorhandene Absicherung der Fußgängerzone abdecken. Darüber hinaus unterbindet das Verkehrskonzept die Gefährdung und Belästigung der Menschen durch ungeregelten Lieferverkehr.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 mit 13 Gegenstimmen dem Verkehrskonzept für die Mindener Innenstadt zugestimmt.
2021 hat die Stadt Minden gemeinsam mit einem beauftragten Fachunternehmen mit dem Bau der Poller an den jeweiligen Stadtorten begonnen. Voraussichtlich geht die Anlage im ersten Halbjahr 2023 in Betrieb.

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Warum sind Sicherheitspoller in der Mindener Innenstadt eingebaut worden?
Wie ist die Mindener Innenstadt abgesichert?
Wie ist der Lieferverkehr geregelt?
Was passiert, wenn ein Lieferwagen nicht in der vorgegebenen Zeit aus der Innenstadt herausgefahren wird?
Sind Videokameras eingebaut?
Was passiert, wenn der Strom ausfällt?
Ich muss mit meinem Fahrzeug in die Innenstadt - was muss ich machen?
Wie sind die Regelungen bei Veranstaltungen?