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Sicherheit

Sicherheit

Die Stadt Minden will die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone mit einem Verkehrskonzept deutlich verbessern. Das beinhaltet die Installation von festen und automatisch versenkbaren Pollern. 

Sicherheit ist die Freiheit von nichtakzeptablen Risiken. Die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, sie vor Schäden aus bereits be- und erkannten Gefahrenquellen zu bewahren. Auch das NRW-Innenministerium hat die Kommunen unmittelbar nach den Anschlägen in Spanien in 2017 ausdrücklich auf ihre diesbezüglich bestehende Verantwortung hingewiesen und zur Prüfung ergänzender Sicherungsmaßnahmen aufgefordert. Das setzt die Stadt Minden jetzt mit dem Konzept und der Fertigstellung der Anlagen um.

Hintergrund ist der Schutz von größeren Menschenansammlungen sowohl im Alltag, als auch im Rahmen von Veranstaltungen. Die feste Lösung soll die bislang provisorische Absicherung von Veranstaltungen mit Betonblöcken oder Wassertanks ablösen und auch die bislang gar nicht vorhandene Absicherung der Fußgängerzone abdecken. Darüber hinaus unterbindet das Verkehrskonzept die Gefährdung und Belästigung der Menschen durch ungeregelten Lieferverkehr.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 mit 13 Gegenstimmen dem Verkehrskonzept für die Mindener Innenstadt zugestimmt. 

2021 hat die Stadt Minden gemeinsam mit einem beauftragten Fachunternehmen mit dem Bau der Poller an den jeweiligen Stadtorten begonnen. Voraussichtlich geht die Anlage im ersten Halbjahr 2023 in Betrieb.


Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen 

  • Warum sind Sicherheitspoller in der Mindener Innenstadt eingebaut worden?

    Nach dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 hat ein Umdenken eingesetzt. Von da an war es Aufgabe der Ordnungsbehörden auch äußere Gefahren für Veranstaltungen abzuwehren. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat nach den Anschlägen in Spanien im August 2017 die Polizei dazu aufgefordert, im Gespräch mit den Kommunen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Dass es notwendig ist Vorkehrungen zu treffen, machten zwei Vorfälle in Deutschland deutlich: die Fahrt in eine Menschenmenge in der Innenstadt von Münster im April 2018 und der Vorfall in der Silvesternacht 2018/2019 in Bottrop. Die Absperrung allein durch Betonklötze ist ungeeignet. 

  • Wie ist die Mindener Innenstadt abgesichert?

    Die Mindener Innenstadt ist in vier Bereiche eingeteilt worden - das sind die Obermarktstraße, der Markt, der Kleine Domhof sowie Bäckerstraße und Scharn. An sechs Standorten gibt es versenkbare Poller, an 14 Standorten wurden starre Poller eingebaut. 


  • Wie ist der Lieferverkehr geregelt?

    Neben der Sicherheit, sorgen die Poller auch dafür, dass die bereits bestehenden Regeln für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone eingehalten werden. Die Lieferzeiten sind an Werktagen morgens von 06:00 bis 10.30 Uhr und abends von 18.30 bis 22 Uhr.

  • Was passiert, wenn ein Lieferwagen nicht in der vorgegebenen Zeit aus der Innenstadt herausgefahren wird?

    Das Herausfahren von innen nach außen ist jederzeit möglich, da über Induktionsschleifen auf der Innenseite die Anlage entsprechend angesteuert wird.

    Dennoch darf die Fußgängerzone nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung außerhalb der Lieferzeiten befahren werden. Es gibt auch weiterhin Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Minden im Innenstadtbereich. Festgestellte Verstöße werden dann auch entsprechend verwarnt.

  • Sind Videokameras eingebaut?

    Ja, Videokameras sind eingebaut. Sie sind an den Standorten mit beweglichen Pollern angebracht. Das dient der Überwachung der beweglichen Poller. Insbesondere bei einer Fehlermeldung des Systems kann mit Hilfe des Live-Bildes so direkt die Ursache ermitteln werden. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert. Personen und andere Objekte, wie Fahrzeuge und Kennzeichen, sind nicht erkennbar.

  • Was passiert, wenn der Strom ausfällt?

    Die Anlagen sind mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung ausgestattet, sodass bei einem Ausfall die Poller weiterhin funktionieren. 

  • Ich muss mit meinem Fahrzeug in die Innenstadt - was muss ich machen?

    • Ich muss Geschäfte anliefern und fahre während der Lieferzeiten rein und auch wieder raus.

    Für die Lieferung kann problemlos in die Innenstadt hinein- und wieder herausgefahren werden. Dafür muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    • Ich muss Geschäfte anliefern und fahre während der Lieferzeiten rein, aber nicht wieder raus.

    Hier muss, auch wenn jederzeit herausgefahren werden kann, eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter "Mehr Infos".

    • Ich muss außerhalb der Lieferzeiten zwingend notwendige Liefertätigkeiten oder anderweitige zwingend notwendige Tätigkeiten in der Innenstadt durchführen

    Dafür muss eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zum Befahren der Fußgängerzone beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter "Mehr Infos".

    • Ich muss zwingend notwendige Tätigkeiten, die keine Liefertätigkeiten sind, während der Lieferzeiten durchführen

    Dafür muss eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zum befahren der Fußgängerzone beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter "Mehr Infos".

  • Wie sind die Regelungen bei Veranstaltungen?

    Bei Veranstaltungen, insbesondere den großen Veranstaltungen, müssen vorab grundsätzlich Sicherheitskonzepte erstellt werden. Sollten diese Sicherheitskonzepte eine Absicherung der Zufahrten vorsehen, wird das entsprechend umgesetzt.

    Bisher wurden dafür Betonblöcke versetzt aufgestellt – hier war eine Zufahrt zu jeder Zeit möglich.

    Mit dem Betriebsstart der Anlage werden die Zufahrten durch die Poller abgesichert.

    Sofern der Charakter einer Veranstaltung es nach dem Sicherheitskonzept erfordert, bleiben die Poller während des Veranstaltungszeitraumes vollständig geschlossen. Dieses gilt auch für Ausnahmegenehmigungen. Eine Zufahrt ist dann nur noch für Einsatzfahrzeuge möglich.

     


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