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Parken in Minden

Einwohner*innen und Gäste finden in Minden viele Parkplätze rund um die Innenstadt und am Bahnhof. Zuständig dafür ist das Parkraummanagement. Mindener*innen und Gäste können so bequem und umweltfreundlich in der Stadt unterwegs sein.

Durch die Mindener Parkhaus GmbH werden über 1200 ebenerdige Parkplätze bewirtschaftet und über 260 Parkplätze in der Rathausgarage am Theater und im Parkhaus Marienwall. 


Städtische Parkhäuser

  • Rathausgarage am Theater

    Rathausgarage am Theater

    Domstraße

    32423 Minden

    Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

    Montag Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Dienstag Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Mittwoch Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Donnerstag Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Freitag Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Samstag Von 07:00 bis 00:00 Uhr

    Geschlossen

    Geschlossen am Sonntag

    Parkgebühren
    je angefangene Stunde 1,50 EUR
    Tageshöchstsatz15,00 EUR
    Ticketverlust15,00 EUR
    Notöffnung50,00 EUR
    Wochentickets sind Verfügbar.
    Bitte beachten Sie für die Ausfahrt die Öffnungszeiten!

  • Parkhaus Marienwall

    Parkhaus Marienwall

    Marienwall

    32423 Minden

    Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

    Montag Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Dienstag Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Mittwoch Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Donnerstag Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Freitag Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Samstag Von 07:00 bis 22:00 Uhr

    Geschlossen

    Geschlossen am Sonntag

    Parkgebühren
    je angefangene Stunde1,00 EUR
    Tageshöchstsatz 10,00 EUR
    Ticketverlust15,00 EUR
    Notöffnung50,00 EUR
    Wochentickets sind Verfügbar.
    Für Dauerparker/Ausfahrtskarten  24 Stunden geöffnet.

  • Ausfahrtkarten

    Eine Ausfahrtkarte kann telefonisch unter 0571 20626 oder an tiefgarage@mindener-parkhaus.de durch Angabe der Personalien und Mobilfunknummer sowie der gewünschten Parkdauer beauftragt werden. Die Ausfahrtkarte erhalten Sie am Tag der Einfahrt ins Parkhaus.

    Ablauf:

    1. Ticket ziehen, Parkhaus befahren, Wagen abstellen.
    2. Technikbüro in der Rathausgarage am Theater besuchen.
    3. Bezahlen und Erhalt der Ausfahrtkarte.

Bei Störungen in den Parkhäusern oder an Parkscheinautomaten erreichen Sie die Technikzentrale der Mindener Parkhaus GmbH unter 0571 20626.


Ebenerdiges Parken

Auf dem Parkplatz Kanzlers Weide stehen Ihnen rund 1000 PKW-Parkplätze kostenfrei zur Verfügung!

  • Parkzonen + Kosten

    Im Innenstadtbereich gibt es drei Parkzonen. Die rote Parkzone kostet 0,50 EUR je 15 Minuten, die grüne Parkzone 0,40 EUR je 15 Minuten und die lila Parkzone 0,25 EUR je 15 Minuten.  

    Wenn Sie mehr Details zu den Gebühren wissen möchten, finden Sie unten einen Link zur ausführlichen Tariftabelle.

    Bargeldloses Parken ist an fast allen Parkscheinautomaten möglich

    Parkzonen


    Tarife ebenerdiges Parken

  • Parkmöglichkeiten

    An diesen Straßen kann gebührenpflichtig geparkt werden:

    • Am ZOB
    • Weserglacis u. Neue Regierung
    • Bleichstraße
    • Deichhof
    • Domhof
    • Domstraße
    • Dreiecksplatz
    • Hellingsstraße
    • Hufschmiede
    • Kaiserstraße
    • Königsstraße
    • Königswall
    • Lindenstraße
    • Marienstraße
    • Marienwall
    • Martinikirchhof
    • Schlagde
    • Simeonsplatz
    • Simeonsstraße
    • Vinckestraße
    • Weingarten

Parkerleichterungen

  • Bewohnerparkausweis

    In einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. 

    Diese Straßen sind extra beschildert. Weitere Info finden Sie hier:

    Keine Leistungen gefunden.
  • Ausnahmegenehmigungen für die StVO

    Häufig ist es im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder auch größeren Anlieferungen nötig, dass in Halte- oder Parkverbotszonen über längere Zeit die Fahrzeuge der Handwerker*innen oder auch Anlieferer*innen abgestellt werden müssen. Wir erteilen die dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt und keine anderen Möglichkeiten genutzt werden können.
     Auch für Umzüge kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Keine Leistungen gefunden.
  • Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Auf Parkplätzen mit besonderer Kennzeichnung für Schwerbehinderte dürfen Sie Ihr Auto nur abstellen, wenn Sie eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nur ausgestellt, wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (Blinde -als Begleitperson-) vermerkt ist.

    Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen.

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