Parken in Minden
Einwohner*innen und Gäste finden in Minden viele Parkplätze rund um die Innenstadt und am Bahnhof. Zuständig dafür ist das Parkraummanagement. Mindener*innen und Gäste können so bequem und umweltfreundlich in der Stadt unterwegs sein.
Durch die Mindener Parkhaus GmbH werden über 1200 ebenerdige Parkplätze bewirtschaftet und über 260 Parkplätze in der Rathausgarage am Theater und im Parkhaus Marienwall.
Städtische Parkhäuser
Rathausgarage am Theater
Parkhaus Marienwall
Ausfahrtkarten
Eine Ausfahrtkarte kann telefonisch unter 0571 20626 oder an tiefgarage@mindener-parkhaus.de durch Angabe der Personalien und Mobilfunknummer sowie der gewünschten Parkdauer beauftragt werden. Die Ausfahrtkarte erhalten Sie am Tag der Einfahrt ins Parkhaus.
Ablauf:
- Ticket ziehen, Parkhaus befahren, Wagen abstellen.
- Technikbüro in der Rathausgarage am Theater besuchen.
- Bezahlen und Erhalt der Ausfahrtkarte.
Bei Störungen in den Parkhäusern oder an Parkscheinautomaten erreichen Sie die Technikzentrale der Mindener Parkhaus GmbH unter 0571 20626.
Ebenerdiges Parken
Auf dem Parkplatz Kanzlers Weide stehen Ihnen rund 1000 PKW-Parkplätze kostenfrei zur Verfügung!
Parkzonen + Kosten
Im Innenstadtbereich gibt es drei Parkzonen. Die rote Parkzone kostet 0,50 EUR je 15 Minuten, die grüne Parkzone 0,40 EUR je 15 Minuten und die lila Parkzone 0,25 EUR je 15 Minuten.
Wenn Sie mehr Details zu den Gebühren wissen möchten, finden Sie unten einen Link zur ausführlichen Tariftabelle.
Bargeldloses Parken ist an fast allen Parkscheinautomaten möglich
Tarife ebenerdiges Parken
Parkmöglichkeiten
An diesen Straßen kann gebührenpflichtig geparkt werden:
- Am ZOB
- Weserglacis u. Neue Regierung
- Bleichstraße
- Deichhof
- Domhof
- Domstraße
- Dreiecksplatz
- Hellingsstraße
- Hufschmiede
- Kaiserstraße
- Königsstraße
- Königswall
- Lindenstraße
- Marienstraße
- Marienwall
- Martinikirchhof
- Schlagde
- Simeonsplatz
- Simeonsstraße
- Vinckestraße
- Weingarten
Parkerleichterungen
Bewohnerparkausweis
In einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.
Diese Straßen sind extra beschildert. Weitere Info finden Sie hier:
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Ausnahmegenehmigungen für die StVO
Häufig ist es im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder auch größeren Anlieferungen nötig, dass in Halte- oder Parkverbotszonen über längere Zeit die Fahrzeuge der Handwerker*innen oder auch Anlieferer*innen abgestellt werden müssen. Wir erteilen die dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt und keine anderen Möglichkeiten genutzt werden können.
Auch für Umzüge kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Auf Parkplätzen mit besonderer Kennzeichnung für Schwerbehinderte dürfen Sie Ihr Auto nur abstellen, wenn Sie eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nur ausgestellt, wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (Blinde -als Begleitperson-) vermerkt ist.
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen.
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