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Baustellen

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Aktuelle Informationen zu Baustellen und zu Blitzerstandorten finden Sie auf folgenden Seiten:

Baustellen und Bauarbeiten im Stadtgebiet benötigen eine schriftliche Genehmigung. Die Art der Baustelle oder der Bauarbeiten sind entscheidend für die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung. Möchten Sie zum Beispiel Grünschnitt an einer Straße durchführen und beeinträchtigen dadurch den Verkehr, ist die Ordnungsbehörde Ihr Ansprechpartner. Planen Sie eine Aufgrabung, ist die Verkehrsbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner. Die folgenden Leistungsbeschreibungen sollen Ihnen helfen den richtigen Ansprechpartner und das entsprechende Antragsformular zu finden.

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