Luftaufnahme Innenstadt

Wahlhelfer*in werden

Die Stadt Minden sucht freiwillige Wahlhelfer*innen für die Kommunalwahlen 2025. 

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den 53 Wahllokalen und den 35 Briefwahllokalen werden rund 770  Wahlhelfer*innen gesucht. Interessierte Bürger*innen ab 16 Jahre , die ihren Wohnsitz in Minden haben und die deutsche Staatsangehörigkeit  oder eines EU-Mitgliedstaates besitzen, können sich beim Wahlbüro telefonisch unter  0571 89-567  oder unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@minden.de melden.  Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Höhe beträgt zwischen 60 € und 75 € und ist abhängig von der Funktion.

  • Wer ist wahlberechtigt  und kann als Wahlhelfer*in tätig werden?

    Kommunalwahlen am 14.09.2025 (mit möglicher Stichwahl am 28.09.2025)

    Wahlberechtigt nach § 7 KWahlG ist, wer am Wahltag:

    • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetztes ist, oder
    • Staatsangehöriger anderer EU-Mitgliedsstaaten ist
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nach § 8 KWahlG, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

    Integrationsratswahl am 14.09.2025

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • nicht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
    • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
    • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

    Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 14.09.2009 geboren worden sein,
    • sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
    • mindestens am 16. Tag  vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Minden haben.
  • Einsatz im Urnenwahllokal

    Innerhalb des Stadtgebietes gibt es 53 Wahllokale. Wahlberechtigte Personen können dort am Wahlsonntag  in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme  abgeben. Jedes Wahllokal wird mit einem Team aus 9 Personen besetzt. Sie müssen nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen, es wird eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Als Beisitzer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 €.

    Aufgaben Beisitzer*innen:

    • führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen von dem/der Wahlvorsteher*in übertragen worden sind
    • helfen bei der Einrichtung des Wahlraumes
    • geben die Stimmzettel aus
    • unterstützen je nach Bedarf hilfsbedürftige Wahlberechtigte unter Geheimhaltung der Stimmabgabe als Hilfskraft
    • regeln ggf. den Zutritt zum Wahlraum
    • beobachten die Wahlkabinen und Wahlurne
    • sortieren und zählen die Stimmzettel und
    • helfen mit, die Wahlunterlagen nach Abschluss aller Arbeiten zu verpacken

    Ablauf:

    • um 07:30 Uhr trifft sich das Team im Wahllokal
    • Es werden alle Materialien auf Vollständigkeit geprüft und der Wahlraum eingerichtet
    • Das Team wird in zwei Schichten eingeteilt
    • Um 08:00 Uhr wird das Wahllokal geöffnet
    •  Bis 18:00 Uhr prüfen Sie die Wahlberechtigungen, geben die Stimmzettel aus und stellen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe sicher.
    • Um 18:00 Uhr wird das Wahllokal geschlossen
    •  Sie prüfen die Stimmzettel, sortieren sie und ermitteln das Wahlergebnis
    •  Sobald alle Stimmen ausgezählt sind, wird das Ergebnis an das Wahlbüro übermittelt
    • Anschließend wird die Wahlniederschrift angefertigt, auf der jedes Teammitglied unterschreiben muss
    •  Die Wahlunterlagen werden zusammengepackt und anschließend wieder beim Wahlbüro abgegeben
  • Einsatz im Briefwahllokal

    Die per Briefwahl eingegangen Stimmen werden in insgesamt 35 Briefwahllokalen ausgezählt. Ein Briefwahlvorstand besteht aus mehreren Mitgliedern und ist in der Regel ein Team aus 9 Personen. Als Beisitzer*in Briefwahl unterstützen Sie dabei, dass die Auszählung der Briefwahl reibungslos läuft. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 €.

    Aufgaben Beisitzer*innen Briefwahl:

    • Öffnen der roten Wahlbriefe
    • Öffnen der weißen Stimmzettelumschläge ab 18 Uhr
    • Auszählung der Stimmen
    • Verpackung der Briefwahlunterlagen
    • „Aufräumen“ des Wahlraumes (Müll, Wahlhelferkisten)

    Ablauf:

    • Das Team trifft sich um 15 Uhr
    • Sie prüfen alle Materialen auf Vollständigkeit
    • Bis 18.00 Uhr zählen und öffnen Sie die eingegangenen Wahlbriefe. Sie prüfen die Zulässigkeit der darin enthaltenen Wahlscheine und sammeln die Stimmzettelumschläge in einer separaten Urne
    • Ab 18.00 Uhr öffnen Sie die Stimmzettelumschläge. Sie sortieren, prüfen und zählen die Stimmzettel und ermitteln das Wahlergebnis
    • Das Ergebnis wird dem Wahlbüro mitgeteilt
    • Sie fertigen die Wahlniederschrift an, auf der das gesamte Team unterschreiben muss
    • Verpackung der Wahlunterlagen und Materialien

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir zunächst, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion. Ihre Wünsche zum Einsatzort versuchen wir zu berücksichtigen. Nach erfolgter Einplanung erhalten Sie von uns per Post Ihr Berufungsschreiben. Mit diesem werden Sie für einen Einsatz verpflichtet. Es enthält alle notwendigen Informationen zum Einsatzort, zur Einsatzzeit und Ihrer Funktion im Wahlvorstand. Nach der Berufung in das Ehrenamt benötigen wir von Ihnen die schriftliche Bestätigung, dass Sie das Ehrenamt für den Wahltag annehmen.

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