Luftaufnahme Innenstadt

Kommunalwahlen 2025

Kommunalwahlen 2025

Bei den Kommunalwahlen 2025 werden der Rat der Stadt Minden, der*die Bürgermeister*in und der Kreistag Minden-Lübbecke gewählt. Diese werden in der Regel für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Eine etwaige Stichwahl wird am 28. September 2025 durchgeführt.

Hier finden Sie Informationen zu den Kommunalwahlen in Leichter Sprache. Das Buch ist von der Landeszentrale für politische Bildung in NRW. 

  • Ablauf und Termine

    Für die Vertretung des Stadtrates und des Kreistages werden Wahlbezirksbewerber*innen und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien in einem Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt.

    Die Wähler*innen haben jeweils eine Stimme für die Wahl des Rates der Stadt sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages.

    Mit ihren Stimmen wählen die Wähler*innen die Wahlbezirksbewerber*innen und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der/die Bewerber*in aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter*innen voll angerechnet.

    Die Sitzberechnung bei den Kommunalwahlen erfolgt nach § 33 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 61 Abs. 4 und 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

    Für die Direktwahl des/der Bürgermeister*in gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen. Sie werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist der Kandidat oder die Kandidatin, der/die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

    Der Wahlausschuss der Gemeinde oder des Kreises teilt das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter*innen direkt in den Wahlbezirken zu wählen sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

    Die Wahlbezirke sind in Stimmbezirke eingeteilt, die von der Gemeindebehörde gebildet werden.

    Der Wahlausschuss der Stadt Minden hat am 09.12.2024 das Wahlgebiet der Stadt Minden ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt.

    Gemäß § 17 Abs. 4 des KWahlG NRW können die Bewerber*innen für die Wahlbezirke erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke gewählt werden (die vereinfachte Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden erfolgte am 12.12.2024).

    Die Feststellung der Wahlergebnisse für die Wahl zur Vertretung und die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin erfolgt durch den Wahlausschuss am 17. September 2025.

    Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Rates findet am 13. November 2025 statt.

    Abschließend findet die Prüfung der Wahl durch den Wahlprüfungsausschuss am 3. Dezember 2025 statt.

  • Informationen für Kandidierende

    Wahlvorschläge können gemäß § 15 KWahlG NRW bis spätestens zum 69. Tag vor der Wahl, also bis zum 7. Juli 2025 um 18:00 Uhr, eingereicht werden (die Amtliche Bekanntmachung - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen erfolgte am 28.01.2025).

    Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur Vertretung sowie zur Wahl des/der Bürgermeister*in der Stadt Minden entscheidet der Wahlausschuss am 16. Juli 2025.


  • Wahlergebnisse 2020

    Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen für die Räte, Kreistage und die Wahl der (Ober)Bürgermeister*innen und Landrätinnen und Landräte fanden am 13. September 2020 statt.

    Die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen finden Sie hier:

    Keine Leistungen gefunden.
  • Unsere Leistungen

    Keine Leistungen gefunden.