Informationen zur Briefwahl
Sie möchten oder können zur Bundestagswahl am 23.02.2025 nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.
Eine Beantragung ist frühestens ab dem 13.01.2025 möglich.
Bevor Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen, beachten Sie bitte unsere
aktuellen Informationen zum Thema Briefwahl