Bundestagswahl am 23.02.2025
Für die Organisation und die Abwicklung von Wahlen in der Stadt Minden ist das Team des Wahlbüros zuständig.
Die nächste Wahl findet statt:
23.02.2025: Bundestagswahl
Aktuelle Informationen zum Thema Briefwahl:
Sie möchten oder können zur Bundestagswahl am 23.02.2025 nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.
Eine Beantragung ist frühestens ab dem 13.01.2025 möglich.
Achtung: Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt erst nach Eintreffen der Stimmzettel. Dies wird frühestens ab dem 07.02.2025 sein.
Bevor Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen, beachten Sie bitte unsere nachstehenden Informationen:
Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen und ab wann werden die Briefwahlunterlagen frühestens an mich versendet?
Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag. Die Online-Beantragung ist auf dieser Seite möglich. Hier beantragen Sie die Briefwahl
Achtung:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt in der Regel per Post. Jedoch kann ein Versand frühestens dann erfolgen, wenn der Stimmzettel vorliegt.
Der Stimmzettel wird voraussichtlich erst in der Zeit vom 06. – 10.02.2025 vorliegen.In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte telefonisch zur Abklärung mit dem Wahlbüro unter der Tel.: 0571 89-287 in Verbindung.
Voraussichtlich ab dem 11.02.2025 ist auch eine persönliche Antragstellung und die direkte Briefwahl vor Ort im Wahlbüro möglich. Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros werden noch rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Antrag über die Wahlbenachrichtigung
Wir versenden die Wahlbenachrichtigungen vom 14. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Diesen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.Achtung:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt in der Regel per Post. Jedoch kann ein Versand frühestens dann erfolgen, wenn der Stimmzettel vorliegt.
Der Stimmzettel wird voraussichtlich erst in der Zeit vom 06. – 10.02.2025 vorliegen.In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte telefonisch zur Abklärung mit dem Wahlbüro unter der Tel.: 0571 89-287 in Verbindung.
Voraussichtlich ab dem 11.02.2025 ist auch eine persönliche Antragstellung und die direkte Briefwahl vor Ort im Wahlbüro möglich. Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros werden noch rechtzeitig hier bekannt gegeben.Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?
Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Dieser Ausnahmefall umfasst eine plötzlich aufgetretene und nachgewiesene Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können.
Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro sein?
Ihr Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag, 18 Uhr, bei uns eingegangen sein. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.
Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in unseren Hausbriefkasten: Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.
Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.
Kann ich auch die Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen?
Bitte beantragen Sie im besten Fall den Antrag Online Hier beantragen Sie die Briefwahl
Im Ausnahmefall ist auch eine Beantragung per Mail möglich, allerdings nur für sich selbst.
Geben Sie bitte bei der Beantragung folgende Daten an:
Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift
Sollten Sie für andere Personen den Antrag mit stellen wollen, ist eine schriftliche Bevollmächtigung mit Unterschrift der Person, die bevollmächtigt, erforderlich. Diese fügen Sie bitte der E-Mail bei.
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