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Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Für die Organisation und die Abwicklung von Wahlen in der Stadt Minden ist das Team des Wahlbüros zuständig.

Die nächste Wahl findet statt:

23.02.2025: Bundestagswahl


Aktuelle Informationen zum Thema Briefwahl:

Sie möchten oder können zur Bundestagswahl am 23.02.2025 nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.  


Bevor Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen, beachten Sie bitte unsere nachstehenden Informationen:

  • Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen ?

    Insbesondere ab dem 20.02.2025 wird  empfohlen, den Wahlschein für die Briefwahl persönlich im Wahlbüro zu beantragen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit. Wer für eine andere Person beantragt, benötigt eine Vollmacht.

    Es wird im Wahlbüro auch eine Wahlkabine bereitgestellt, so dass Sie Ihre Stimmen per Briefwahl persönlich im Wahlbüro abgeben können.

    Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In
    absoluten Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Dieser Ausnahmefall umfasst eine plötzlich aufgetretene und nachgewiesene Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können. 

    In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte zunächst während der Öffnungszeiten telefonisch Kontakt mit dem Wahlbüro auf. Das Wahlbüro ist über 0571 89-287 erreichbar.

  • Bis wann kann ich einen Briefwahlantrag stellen?

    Ihr Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Dieser Ausnahmefall umfasst eine plötzlich aufgetretene und nachgewiesene Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können. 

  • Was soll ich tun, wenn ich meine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten habe?

    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben sollten, nehmen Sie bitte unbedingt zunächst telefonisch Kontakt mit dem Wahlbüro unter der Tel.-Nr. 0571 89 287 auf.  

    Spätestens am Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, endet die Frist, um geltend zu machen, dass man die beantragten Unterlagen nicht erhalten hat. Bis dahin kann ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Ausstellung eines neuen Wahlscheines nicht mehr möglich. Ohne Wahlschein kann die betreffende Person dann weder per Brief noch in einem Wahllokal wählen. Die Ausübung des Wahlrechtes im Wahllokal würde am Wahlsonntag im Falle der Fristversäumnis  verwehrt werden müssen.

  • Wann müssen meine Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro zurück sein?

    Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Unterlagen muss spätestens bis zum Wahltag, 18 Uhr, bei uns eingegangen sein. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

    Wenn Sie Ihren Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18 Uhr, in unseren Hausbriefkasten: Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

    Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Nach Empfehlung der Deutschen Post sollten Sie die Rücksendung bis spätestens zum 20.02.2025 getätigt haben, damit der Wahlbrief noch rechzeitig eingehen kann. 


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