Umwelt
Die Stadt wird geprägt durch die Weseraue und den Mittellandkanal, das Wiehengebirge, die Bastau und die Mindener Wiesen. Das Glacis umschließt die Innenstadt. Dieses gilt es zu erhalten und zu stärken sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern und zu schaffen.
Im Arbeitsbereich „Umwelt“ werden die Aufgaben des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Hochwasserschutzes und das Thema stadteigene Altlasten behandelt. Die Seiten des Klimaschutzes finden Sie hier.
Weser und Hochwasser
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Für Gebiete, die bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen und für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung beansprucht werden, besteht die Möglichkeit, diese durch Rechtsverordnung in ihrem Bestand zu sichern. Die Bezirksregierung Detmold als zuständige Wasserbehörde hat für den nordrheinwestfälischen Teil der Weser und der Bückeburger Aue sowie der Bastau Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die mit besonderen Schutzvorschriften verbunden sind. Letztere müssen bei Planungen und Vorhaben entsprechend berücksichtigt werden.
Natur- und Landschaftsschutz
Die natürlichen Landschaftsräume zu sichern, zu gestalten und erfahrbar zu machen, als auch den wirtschaftenden Personen Raum zu bieten, trägt wesentlich dazu bei, die Lebens- und Wohnqualität für die Bürger der Stadt Minden und die künftigen Generationen zu steigern und die Stadt im Wettbewerb zu positionieren.
Bodenschutz und Altlasten
Bei Verdacht oder Kenntnis von Untergrundverunreinigungen hat die Stadt Minden im Rahmen von Bauleitplan- oder Baugenehmigungsverfahren diesem Umweltbelang nachzugehen, um so gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten sowie Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Die Stadt Minden kann vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke als zuständige Untere Bodenschutzbehörde zur Durchführung von Untersuchungen bis hin zu Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen verpflichtet werden. Vom Kreis Minden-Lübbecke werden die im Stadtgebiet von Minden ermittelten Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in einem Kataster erfasst.
Lärmaktionsplan
Allgemeines
Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa angesehen. Lärm ist unerwünschter Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird, aber oft selbst verursacht wird. Lärm kann auch zu gesundheitlichen Schäden führen.
Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsgefährdende Geräusche im Freien. Er wird verursacht von Straßen-, Schienen- und Flugverkehr oder von Gewerbe- oder Industrieanlagen. Die Umgebungslärm-Richtlinie (URL) hat das Ziel ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Dabei wurde festgeschrieben, dass die Gemeinden alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung durchführen müssen. Ausgenommen sind die Schienenwege des Bundes, bei denen die Lärmaktionsplanung vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt werden muss.
Lärmaktionsplan Stufe 1 - Straße und Schiene
Lärmaktionsplan Stufe 2
Lärmaktionsplan Stufe 3 - Straße
Lärmaktionsplan Stufe 4 - Straßenverkehrslärm