Eine Blumenwiese, im Hintergrund ist das Wiehengebirge zu sehen

Natur- und Landschaftsschutz

Natur- und Landschaftsschutz

Natur- und Landschaftsschutz

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Flächendrucks, hervorgerufen durch eine Vielzahl von Flächenansprüchen sowie die demographischen Entwicklungen, nimmt eine intakte Natur und Umwelt einen zunehmend höheren Stellenwert ein.

Die natürlichen Landschaftsräume zu sichern, zu gestalten und erfahrbar zu machen, als auch den wirtschaftenden Personen Raum zu bieten, trägt wesentlich dazu bei, die Lebens- und Wohnqualität für die Bürger der Stadt Minden und die künftigen Generationen zu steigern und die Stadt im Wettbewerb zu positionieren.

Die Aufgaben innerhalb des Bereichs Stadtplanung und Umwelt erstrecken sich insofern nicht nur auf die freie Landschaft sondern auch auf den besiedelten Raum.

  • Biologische Vielfalt – Mehr Natur wagen!

    • Städte sind als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besonders vielfältig. 
    • Auf engem Raum herrscht ein dichtes Nebeneinander von Häusern und Straßen – durchzogen von Bäumen, Parks und anderen Grünflächen.
    • Mit der Vielfalt an Strukturen geht auch eine große biologische Vielfalt einher, welche die Biodiversität intensiv landwirtschaftlich genutzter ländlicher Räume oft übertrifft.
    • Den Städten und Gemeinden kommt deshalb eine große Verantwortung für den Erhalt dieser Vielfalt zu.


    Stadt Minden - Vielfältig, artenreich und lebendig

    Die Stadt nimmt direkt Einfluss unter anderen in den Bereichen Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Gebäudewirtschaft Grünflächen und Bestattungen durch Maßnahmen wie Ausgleichsflächengestaltung, Grünzüge als Biotopverbundachsen, Artenschutz (Insektenhotel, Amphibien- und Saatkrähenschutz), Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Anlage von Blühwiesen, Baumerhalt und vieles mehr.  

    Selbstverpflichtung der Stadt Minden
    Die Stadt Minden ist seit dem Jahr 2018 Mitglied im Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ 

    Ziel:

    1. die Biologische Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung verstärkt zu berücksichtigen
    2. sie durch Maßnahmen in den Bereichen
      • Freiraumschutz im Stadtgebiet
      • Arten- und Biotopschutz
      • nachhaltige Nutzung
      • Bewusstseinsbildung und Kooperation
    3. zu erhalten und zu stärken.


    Was können Sie (jeder einzelne) tun, um biologische Vielfalt zu fördern

    Belassen Sie für die Igel Laub- und Reisighaufen und Totholz in Ihren Gartenecken!

    • Pflanzen Sie auch einheimische Arten als Nahrungspflanzen für Schmetterlingsraupen!
    • Bieten Sie Nisthilfen für Vögel und Wildbienen (Insektenhotel) in Ihrem Garten an!
    • Schaffen Sie für „Ihre“ Schwalben Angebote mit Kunstnestern und Lehmpfützen!
    • Erhalten Sie Einflugöffnungen und Spaltenquartiere für Fledermäuse in ungenutzten Dachräumen (z.B.    Spitzgiebel) und verzichten Sie (nicht nur dort) auf Giftstoffe!
    • Schaffen (und erhalten) Sie Brutquartiere für Mauersegler und Spatzen, wenn Sie Fassaden- und Dacharbeiten durchführen (lassen)! Achten Sie auf insektenfreundliche Außenbeleuchtung!
    • Begrünen Sie die Fassaden Ihres Hauses!
    • Verwandeln Sie Ihr Flachdach zu einem blütenreichen Gründach! 
  • Schutz der Pflanzen und Tiere

    Der Artenschutz dient dem Schutz und der Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.
    Geschützt sind nach dieser Rechtsbestimmung auch die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten dieser Arten.
    Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sind in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September als mögliche Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten für die heimische Tierwelt zu erhalten. In diesem Zeitraum ist es verboten, diese abzuschneiden oder auf den Stock zusetzen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte.
    Die Bäume sind gleichwohl auf das Vorhandensein von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten zu überprüfen. Sind bei einer möglichen Entfernung des Baumes Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten gefährdet, so ist der § 39 Bundesnaturschutz (Artenschutzregelung) zu beachten.

  • Schutzmaßnahmen der Stadt

    Auf einigen Straßen in Minden sind verstärkt in jedem Jahr  ab Mitte Februar Amphibienwanderungen zu beobachten. Die Stadt Minden möchte mit verschiedenen Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere beitragen. Ziel dieser Schutzaktionen ist es, die zur Laichzeit wandernden Amphibien vor dem Straßentod zu retten. Im Gebiet der Stadt Minden sind verstärkt Wanderungen von Molchen, Grasfröschen und Erdkröten zu verzeichnen. Im Frühjahr wandern die Tiere aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern und kehren anschließend in die Sommerquartiere zurück.

    Bei ihren Wanderungen müssen die Amphibien meist Straßen überqueren und finden so oft den sicheren Tod. Daher sorgt die Stadt Minden bereits seit 1986 mithilfe der Errichtung von Straßensperren und der Kennzeichnung von Amphibienwanderungen durch das Aufstellen von Hinweisschildern im Bereich der Ortsteile Todtenhausen und Minderheide für die Sicherheit der Tiere.

    Mindener Bürger, die an weiteren Straßen wandernde Amphibien in großer Zahl entdecken werden gebeten, sich bitte bei der Stadt Minden zu melden.

  • Streitigkeiten unter Nachbarn an der Gartengrenze

    Um einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen privaten Interessen der Nachbarn zu finden wird häufig bei Streitereien an der Gartengrenze die Stadt aufgefordert eine Lösung herbeizuführen. Die Stadt kann aber nur dann einschreiten, wenn gegen öffentlich-rechtliche  Vorschriften verstoßen wird.
    Verständliche Hilfe enthält das Heft „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“ (Link Informationsbroschüre des Justizministeriums). Hier sind Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen, sowie Einfriedigungen enthalten.

    Kommt es bei Streitigkeiten nicht zu einer gütlichen Einigung, kann eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Gütestelle versucht werden. Solche Gütestellen sind insbesondere die Schiedsämter, bei uns vor Ort die Schiedspersonen Stadt Minden.

  • Zweckgebundene Gelder an die Stadt spenden

    IBAN: Sparkasse Minden-Lübbecke DE12 4905 0101 0080 0000 11 unter Angabe des Spendenzwecks "Naturschutz" und unter Angabe der Spendenadresse für die Ausstellung der Spendenquittung

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