Fassadensanierung und Hofbegrünung
Für das Rechte Weserufer wurde im Jahr 2019 ein sogenanntes "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) aufgestellt. Das Konzept beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, um das Quartier aufzuwerten und die Lebensqualität der Bewohner*innen zu erhöhen. Hierzu zählt auch die Aufwertung des direkten Wohnumfeldes, also der Wohngebäude und der dazugehörigen Freiflächen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat am 27.05.2021 die Richtlinien für Fassadensanierungen und Innenhofbegrünungen beschlossen. Ziel beider Förderprogramme ist es, eine entscheidende stadtgestalterische Verbesserung im Erscheinungsbild zu erreichen. Darüber hinaus können die Begrünungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn beispielsweise Flächen entsiegelt oder Dächer durch eine Begrünung als Lebensraum von zahlreichen Arten der Flora und Fauna genutzt werden.
Die Förderung von Fassadensanierungen und Innenhofbegrünungen erfolgt bereits seit mehreren Jahren in der Innenstadt und zeigt, dass sich die Wohnqualität hierdurch nachhaltig erhöht.
Häufig führt eine Fassadensanierung zu einem Dominoeffekt und motiviert weitere Eigentümer*innen dazu, die eigene Hausfassade ebenfalls zu sanieren. Dies führt wiederum zu einer Aufwertung des gesamten Straßenzuges. Somit sind neben Maßnahmen der öffentlichen Hand auch private Investitionen im Wohnumfeld ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Die förderfähigen Kosten werden mit bis zu 50 % bezuschusst. Die Förderrichtlinien, die Antragsformulare sowie eine Übersichtskarte der räumlichen Grenzen des Fördergebietes stehen zum Download bereit.