Luftbild rechtes Weserufer

Entwicklung Rechtes Weserufer

Zukunft Rechtes Weserufer 

Rechtes Weserufer - urbane Zukunft gestalten


Hintergrund zur Entwicklung des rechten Weserufers

Das rechte Weserufer ist ein ganz besonderes Viertel: es liegt zwischen dem Mittellandkanal, Bahnhof und Kanzlers Weide. Augenfällig sind die drei alten Festungsanlagen – Fort A, B und C – die auf dem Gelände zu finden sind. Das Fort A wird im Sommer von der Tucholsky Bühne als Veranstaltungsort genutzt. Zwischen diesen Punkten finden sich viele Brachflächen und alte Industrieflächen. Nur selten gibt es in der Nähe von Innenstädten ein so großes Gebiet mit so viel Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten.

Deswegen hat die Stadt Minden beschlossen, für das Gebiet ein „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) zu erarbeiten. Kurz gesagt heißt das, dass anhand konkreter Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen die Entwicklung des Quartiers positiv beeinflusst werden soll. Dabei müssen die Planenden auf verschiedene Vorgaben Rücksicht nehmen: Viele der historischen Gebäude stehen unter Denkmalschutz und müssen erhalten werden, auch wenn sie auf andere Art genutzt werden als bisher. Das Areal soll gute Wohnbedingungen bieten, aber auch als Ausflugsziel interessant bleiben. Natur- und Hochwasserschutz spielen eine wichtige Rolle, genau wie der Wunsch, die einzigartige urbane Atmosphäre zu stärken. Das Konzept wurde im Jahr 2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

In den letzten zwei Jahren wurde das Konzept von der Stadtverwaltung noch einmal überprüft und inhaltlich angepasst. Dies hat verschiedene Hintergründe.  So sollte zum Beispiel das Bahnhofsgebäude und der Bahnhofsvorplatz von der Stadt erworben und aufgewertet werden. Es gab bereits Kaufvertragsverhandlungen mit der Deutschen Bahn als Eigentümerin, die jedoch im Jahr 2022 zurückgezogen wurden. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn nun zukünftig selber ihre Liegenschaften sanieren möchte. Eine weitere zentrale Maßnahme, die nicht mehr zur Ausführung kommt, ist die Multifunktionshalle. Diese sollte auf dem Standort des ehemaligen Güterbahnhofs gebaut werden. Im Jahr 2023 hat sich zudem abgezeichnet, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Minden verschlechtern wird, so dass auch in diesem Zusammenhang einzelne Maßnahmen aus dem Konzept zurückgestellt wurden. 

Die zukünftigen Entwicklungsschwerpunkte werden daher in drei zentralen Bereichen liegen:

  • Alter Weserhafen

    Das Areal der Alten Weserwerft wird nicht mehr im großen Umfang genutzt und ist durch brach liegende Flächen, Ruinen und gewerblich genutzte Gebäude geprägt. Inzwischen befindet sich das Gelände der Alten Weserwerft im Eigentum der Stadt Minden. Aufgrund seiner Lage am Wasser, mit Blick auf die historische Altstadt und die Fischerstadt hat das Areal großes Potential als attraktives Wohngebiet.

    Um in diesem Bereich ein Wohngebiet errichten zu dürfen, sind aber eine ganze Reihe von Vorgaben zu beachten. Diese beziehen sich unter anderem auf:

    •  Schallschutz 
    •  Hochwasserschutz
    •  Denkmalschutz
    •  Abstände zu Industriebetrieben
    •  Altlasten
  • ehemaliger Güterbahnhof


    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat im September 2022 beschlossen, das Projekt „Multifunktionshalle“ auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes nicht weiter zu verfolgen. Die Multifunktionshalle war eines der Leuchtturmprojekte aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Rechtes Weserufer. Die zentrale Lage des Areals zwischen Bahnhof und Friedrich-Wilhelm-Straße ist außerdem in räumlicher Hinsicht von wichtiger Bedeutung für die weitere Entwicklung des Quartiers. 

    Die Stadt Minden beabsichtigt nunmehr die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Gewerbeflächen auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes. Als Vorbereitung für die Bauleitplanung wurde im Jahr 2023 ein städtebaulicher Rahmenplan  für ein Gewerbequartier erarbeitet, der sich mit der äußeren und inneren Erschließung, den Frei- und Aufenthaltsflächen, den Wegebeziehungen zu den angrenzenden Flächen sowie den Bauflächen mitsamt des Stellplatzbedarfes und dem Denkmalschutz auseinandersetzt.

    Städtebaulicher Rahmenplan "ehemaliger Güterbanhhof" (© HPP Architekten, Düsseldorf)

    Auf dieser Grundlage wurde im Anschluss am 26.04.2023 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Aufstellungsbeschluss für der Bebauungsplan Nr. 948 „Gewerbequartier am ehem. Güterbahnhof“ gefasst. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbequartiers geschaffen werden. In dem geplanten Gewerbequartier soll eine vielfältige Nutzungsmischung durch Gewerbebetriebe mit eingeschränktem Störpotenzial, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungseinrichtungen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten entwickelt werden. Das Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan befindet sich derzeit noch am Verfahrensanfang. Bürger*innen haben somit die Möglichkeit zu gegebener Zeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mitzuwirken. 

    Momentan wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, wie die Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes am besten gelingen kann. Hierzu werden die Themenfelder Mobilitätskonzept und Verkehrsanlagen, Freianlagen nach dem Schwammstadtprinzip, Kanalisation, Parkhaus sowie Brückenneubau zum Bahnhof näher beleuchtet. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden u .a. in die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes einfließen. 

    Bei dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes und des ehemaligen Gaswerkes handelt es sich aufgrund ihrer Historie um Altstandorte. Die Stadt Minden wird im Rahmen der erforderlichen Altlastensanierung vom Verein für Altlastensanierung und Flächenrecycling (AAV) organisatorisch und finanziell begleitet. Die Altlastensanierung besteht aus der Sanierungsuntersuchung, der Sanierungsplanung und der sich anschließenden Sanierungsmaßnahme. Die im Rahmen der Altlastensanierung gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden in die Machbarkeitsstudie zur Erschließung und in die Bauleitplanung einfließen.

  •  RailCampus (östliches Bahnhofsareal)

    Der RailCampus befindet sich momentan noch auf einem Teil des Geländes  der DB Systemtechnik. Projektinitiatoren sind neben der Stadt Minden und dem Kreis Minden-Lübbecke die Universität Bielefeld, die Hochschule Bielefeld, die Universität Paderborn und die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Seitens der Wirtschaft sind die DB Systemtechnik GmbH und die DB Cargo AG sowie die Industrieunternehmen Harting Technologiegruppe und WAGO Gründungsmitglieder des Vereins.

    Zweck des Vereins sind die Gestaltung und Koordination eines Innovationsökosystems aus Bildung, Forschung und Wirtschaft mit dem Schwerpunkt auf intelligente Bahnsysteme.

    Mit weiteren Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit werden hier einmalige Infrastrukturen und Kooperationsmöglichkeiten zur Gestaltung innovativer Bahntechnologie-Projekte in Forschung und Produktentwicklung geboten. Der Fokus liegt dabei auf anwendungsorientierten Themenfeldern, für die Ansätze unmittelbar vor Ort erprobt und auf Betriebsfähigkeit hin geprüft werden. Neben Forschung und Entwicklung wird auch der Bereich Lehre und Bildung ein wesentlicher Aspekt des RailCampus OWL. Im Verbund beteiligter Hochschulen ist ein neuer Bachelorstudiengang „Intelligente Bahnsysteme“ am RailCampus in Minden eingerichtet worden und es werden zudem unternehmensnah die Bedarfe an die berufliche Aus- und Weiterbildung der Zukunft im Bereich Bahn adressiert.




Hier sehen Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Warum ist eine Aufwertung des rechten Weserufers notwendig?

    Das rechte Weserufer ist ein vielseitiges Quartier mit vielen alten und zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden. Diese müssen instandgesetzt und erhalten werden. Durch die Nähe zur Innenstadt und die Weser ist das Gebiet für sehr viele Nutzungen interessant und hat enormes Potenzial. Dennoch hat das rechte Weserufer ein negatives Image.  Auch das soll sich durch die zu planenden Maßnahmen und neue Impulse ändern.

  • Ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) eine Erweiterung des Masterplans Innenstadt?

    Nein. Der in der Umsetzung befindliche Masterplan konzentriert sich auf die städtebauliche Situation und die Aufwertung des historischen Stadtkerns. Trotz der Nähe zur Innenstadt wird das rechte Weserufer als eigenes Gebiet betrachtet. Dabei werden natürlich die Zusammenhänge, zum Beispiel im Bereich Verkehr oder auch im Denkmalschutz, berücksichtigt. Beim Verkehr bedeutet das zum Beispiel die Verbindung zwischen Bahnhof und Innenstadt.

  • Warum hat bisher keine Entwicklung stattgefunden, um das Gebiet zwischen Weser und Bahnhof aufzubessern?

    Kleinere Entwicklungen finden bereits statt und auch Rahmenbedingungen haben sich in der Zwischenzeit verändert. Zum Beispiel wurden die Straßen und Kanäle in der Laxburg saniert und auf Kanzlers Weide wurden viele neue Freizeitmöglichkeiten geschaffen. Damals fehlte für die Umsetzung zudem ein politischer Beschluss. Heute haben wir andere Rahmenbedingungen, andere Bedarfe und  einen politischen Beschluss. Oft ist es auch eine Frage des richtigen Zeitpunktes.

    Unterschiede zwischen 2011 und heute, ein paar Beispiele:

    + Auf dem Gelände der Weserwerft gab es in 2011 zum Beispiel noch keine Nachfrage nach Wohnbebauung. Heute wird das anders beurteilt.

    + Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs ist erst seit einiger Zeit in städtischer Hand, was uns heute neue Entwicklungsmöglichkeiten gibt.

    + Die Bahnhofskaserne wurde zwischenzeitlich zwangsversteigert. Dem damaligen Käufer fehlte jedoch ein passendes Entwicklungskonzept für das Gebäude. Inzwischen wurde die Bahnhofskaserne von einem anderen Investor erworben. 

    + Mit dem Hof- und Fassadenprogramm können Eigentümer*innen finanzielle Unterstützung für Fassadensanierungen oder Innenhofbegrünungen erhalten

    + Das Gebiet wurde in das Bund/Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" der Städtebauförderung aufgenommen. Die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist somit gegeben und es wurden bereits Förderbescheide für einzelne Maßnahmen ausgestellt.

    Klar ist: Ein Entwicklungskonzept setzt die Stadt nicht alleine um. Wir können notwendige Rahmenbedingungen schaffen und Akteur*innen motivieren zu investieren und Projekte in dem Bereich mit uns zu entwickeln: Ob mit Hilfe von Bund und Land im Rahmen von Förderungen, privaten Investoren oder ehrenamtlichem Engagement.

  • Welche Grundstücke in dem Gebiet gehören der Stadt Minden?

    Städtisches Eigentum sind unter anderem:

    • größere Flächen wie der Bereich der alten Weserwerft,
    • der ehemalige Güterbahnhof,
    • Kanzlers Weide
    • Fort A und Fort C
    • der Bereich um die alte Hafenschule

    Zusätzliche kleine Flächen wie die Kleingartenanlagen westlich des Schwarzen Wegs zählen auch zu den Liegenschaften der Stadt. Die Stadt plant weitere Flächen im Sinne der Stadtentwicklung zu erwerben.

  • Beeinflussen oder beeinträchtigen die Überschwemmungsgebiete der Weser die Entwicklung des rechten Weserufers?

    Die Entwicklung des rechten Weserufers wird in Teilbereichen von den Überschwemmungsgebieten beeinträchtigt. Im Bereich der Weserauen und der alten Weserwerft ist im besonderen Maß auf den Hochwasserschutz zu achten. Dennoch können in diesen Räumen Veränderungen stattfinden.

  • Welche Nutzungen sind in der Bahnhofskaserne geplant?

    Zurzeit gibt es noch keine konkreten Nutzungspläne. Die Gebäudestruktur ist jedoch sehr vielseitig nutzbar. Daher gibt es viele Optionen, die sich der Investor offen hält. Vom Hotel über Wohnungen/Studentenwohnungen und Büroräume im unteren Bereich des Gebäudes bis hin zur kleinen Gastronomie oder einem Seniorenheim kann sich der Investor vieles vorstellen. Nach den ersten notwendigen Maßnahmen wird der Investor zunächst unterschiedliche Konzepte erstellen und prüfen.

  • Welche Angebote werden ergänzend zum Weserstrand auf den Weserauen entwickelt?

    Neben der Disc-Golf Anlage, den Beachvolleyballfeldern und dem Weserstrand sind weitere Freizeitangebote denkbar. Entlang des Weserufers könnte eine Fuß- und Radwegeverbindung geschaffen werden, um die Weserauen erlebbar und zugänglich zu machen. Das feste Aufstellen von Spielgeräten ist nicht möglich im Überschwemmungsgebiet. Jedoch wird versucht über Alternativen, wie z.B. der Einsatz des Spielmobils, diese Bedarfe ein Stück weit zu erfüllen.

  • Was geschieht mit dem Fort C?

    Das Fort C ist inzwischen brandschutzrechtlich ertüchtigt, so dass Veranstaltungen dort wieder möglich sind. Das Mindener Bürgerbataillon nutzt zurzeit die Räume und kümmert sich auch um die Pflege der Außen- und Grünanlagen.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Mehr Infos

Auch interessant