Straßen- und Wegekonzept
Wir haben die Straßen im Blick:
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden
Gemeinden in NRW sind verpflichtet, nach § 8a KAG ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Das muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, ist dieses Konzept fortzuschreiben.
Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat erstmals in ihrer Sitzung am 29.04.2021 das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden beschlossen. Regelmäßig wird dieses Konzept seitdem fortgeschrieben und auf politischer Ebene beschlossen.
Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe können Sie den nachfolgenden Boxen entnehmen:
Rechtliche Vorgaben
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG mit einem neuen Paragraphen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Danach hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses muss Vorhaben bezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, Vorhaben bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.
Weitere Gründe
Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Straßenbau-Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie Bestandteil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Minden sind. Diese Förderung beträgt bei erneuter Herstellung einer Straße nach dem KAG 100% der grundsätzlich zu zahlenden Straßenbaubeiträge, so dass von den Grundstückseigentümer*innen keine Beiträge mehr zu zahlen sind.
Aus Gründen der Transparenz über alle beabsichtigen Straßenbaumaßnahmen hat die Stadt Minden zur Vervollständigung auch die beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen an Straßen mit aufgenommen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. Für die hiervon betroffenen Straßen (-teile) gibt es keine Förderung des Landes NRW.
Welche beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sind voraussichtlich geplant?
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung. Für diese Unterhaltungsmaßnahmen müssen die Grundstückseigentümer voraussichtlich keine Gebühren zahlen.
Die nachfolgende Liste ist nicht zwingend vollständig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können sich unterjährig weitere Unterhaltungsmaßnahmen anschließen.
Straßenname Straßen (-abschnitt) von-bis Geplante Unterhaltungsmaßnahme Umsetzung im Jahr Turnerweg komplett D 2022 Föhrthofweg Südfelder Straße - westl. Stadtgrenze D 2022 Südfelder Straße An Becks Dannen - Kläperstadt D 2022 K19 Mindener Straße B65 - L876 D, E, B tlw. 2022 Heuweg Holzhauser Str. - Stemmer Weingarten D 2022 K10 Dützener Weg B65 Lübbecker Straße - Johnstraße (OD Dützen) D, E + B + G tlw. 2022 Krummer Weg Stemmer Landstr. - Stemmer Weingarten D tlw. 2022 Lindenstraße Petersilienstraße - Simeonstraße D, E tlw. 2022 Potsdamer Straße Karlstraße - Dresdenerstraße D 2022 Am Wiehen Kalksteinstraße - Nr.34 D 2022 Maulbeerkamp Stemmer Landstr. - Brake D 2022 Vogelerstr. nördlicher Einhang Haus-Nr. 11 bis 17 D, E 2022 Langer Weg Schalheide bis Zum Bruch D, E 2022 Zum Bruch Langer Weg bis Nr. 24 D 2022 Langer Weg Zum Bruch bis Verlängerung Dammweg D 2022 Herrendienstweg Schalheide bis K10 D 2022 Holzheide Schalheide bis Zur Tonkuhle D 2022 Cammer Str. / Einmdg. Magdeburger Str. nur der Einmündungsbereich: Entfernung Fahrbahnteiler, Deckenerneuerung D 2022 L764 Stiftsallee / Knoten Hessenring Fahrbahnschäden, ggf. Neuaufteilung Geh-/Radwege D, G, R (evtl. E) 2022 Steinkreuzstraße Volkerstraße - Waterloostraße in Abschnitten D, E tlw. 2022 Klodtsweg K10 bis Ausbauende / Beginn Feldweg D 2022 Zähringerallee L764 Stemmer Landstr. bis In den Bärenkämpen D, E tlw. 2022 Weserradweg Fußwegeinmündung Wallfahrtsteich bis Wendehammer Düker D 2022 WiWeg Haddenhausen 20 Barenstock bis Am Eckerngarten D 2022 Zweihöfe K6 Cammer Str. bis Thunekamp D 2022 Dessauer Str. Kutenhauser Str. bis Herzog-Ferdinand-Str. D, E, Parkstr. 2022 Dessauer Str. westlich Herzog-Ferdinand-Str. D, E 2022 B65 Lübbecker Str. OD Haddenhausen D, E, B tlw. 2023 Zum Hopfengarten Wiesenstraße bis Haddenhauser Dorfstr. D 2023 Rodenbecker Str. Ringstraße - Königswall D, E tlw, B tlw. 2023 Liliensiek Bergkirchener Straße - Haus Nr. 13 D 2023 K10 Petershäger Weg Stemmer Landstr. - Hahler Str. D, E tlw., B tlw. 2023 Schildkamp komplett D 2023 Kiebitzweg abschnittsweise D 2023 Bogenkamp Östl. Feldstr. - Schildkamp D 2023 Vogelerstr. Sackgasse 6-10 D, E 2023 B61 Ringstraße nördlich der Rodenbecker Str. (Zufahrt Penny) bis Birne D, E, B, G/R tlw. 2023 Südring B65 Lübbecker Str. bis Ziegeleiweg D, E 2023 Stettiner Straße Hohenstaufenring bis Rodenbecker Str. D, E 2023 Gabelsberger Str. B61 Marienstr. bis Kutenhauser Str. D, E 2023 Karolingerring Bierpohlweg bis Kutenhauser Str. D, E+B tlw. 2023 Schwabenring Piwittskamp bis Kuhlenstraße D, E+B tlw. 2023 Hahler Straße Ringstraße - Königswall D, E tlw. 2024 Hans Böckler Straße Aminghauser Straße - Haus Nr. 28 D, E tlw. 2024 Aminghauser Straße von Haus-Nr. 45 - 67 D 2024 Hummelbecker Str. B65 Lübbecker Str. - Haus-Nr. 7 D 2024 Schoppenberg Letelner Str. - Haus-Nr. 5 D 2024 Vogelerstr. Sackgasse 1-5 D, E 2024 Schwabenring Kuhlenstr. bis Rodenbecker Str. D, E+B tlw. 2024 Dombrede Emmeliusstr. bis Bruchstr. D 2024 L766 Königstr. Ringstr. - Preußenring D, E tlw, B tlw. 2025 Schwabenring Rodenbecker Str. bis Königstr. D, E+B tlw. 2025 Meißener Bruch Haus Nr. 6 bis Meißener Dorfstraße D, E+B tlw. 2025 Kleine Dombrede komplett D, E+B tlw. 2025 Hermann-Schoppe-Str. Haus Nr. 14 bis Drabertstr. D, E tlw. 2025 Weg nach Petershagen Südfelder Str. - westl. Stadtgrenze D 2026 Schwabenring Königstr. bis MKB-Kreuzung D, E+B tlw. 2026 Dombrede Kleine Dombrede bis Josefa-Metz-Str. D, E+B tlw. 2026 Lannerweg komplett D 2026 Südfelder Straße Kläperstadt bis Herrendienstweg D 2026 Josefa-Metz-Straße komplett D, E+B tlw. 2027 Am Schirrhof Haus Nr. 5 bis 17 D 2027 Habsburgerring Hahler Straße bis Karlsbader Weg D, E+B tlw. 2027 Legende:
D = Deckensanierung Asphalt
E = Entwässerungseinrichtungen (Gossen, Abläufe)
B = Bordsteine
G = Gehwegbelag
R = Radwegbelag
tlw. = teilweiseIst Ihre Straße betroffen?
Die nachfolgende Liste führt die Straßenunterhaltungs-Maßnahmen auf, wie sie von uns geplant sind. Bitte öffnen Sie dazu die PDF-Datei auf dieser Seite (rechte Spalte).
Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen. Erst mit dieser verbindlichen Anliegerversammlung startet das Verfahren.Was heißt das für Ihre Beiträge?
Die Höhe der Beiträge steht derzeit noch nicht fest.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet zwar unter anderem die von uns geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Es enthält auch bereits die Unterhaltungsmaßnahmen, die aus fachlicher Sicht an den aufgeführten Straßen durchgeführt werden müssen.
Das Konzept enthält jedoch keine genauen Ausbauplanungen. Diese werden erst zusammen mit den beteiligten Grundstückseigentümern in den Anliegerversammlungen festgelegt.Erst wenn diese Ausbauplanung feststeht, können die Beiträge berechnet werden.
geografische Darstellung
In der Karte können Sie einsehen, welche Straßen in Minden ausgebaut werden. Alle Straßen mit einer geplanten Bürgerbeteiligung sind in dieser Karte farblich markiert.
Wie funktioniert die Suche?
Füllen Sie das Suchfeld in der Karte mit Ihrer Adresse aus für weitere Informationen. Ist die Straße vor Ihrem Grundstück farblich markiert, können Sie an der Beschreibung den Ausbauabschnitt, die verantwortliche Dienststelle und das Jahr der geplanten Bürgerbeteiligung ablesen.
Straßen, die nicht farblich markiert sind, sind kein Bestandteil des aktuellen Straßen- und Wegekonzeptes.
Unter "Mehr Infos" (siehe rechte Spalte). können Sie das Konzept als PDF-Datei herunterladen.