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Straßen- und Wegekonzept

Straßen- und Wegekonzept

Wir haben die Straßen im Blick:
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden

Gemeinden in NRW sind verpflichtet, nach § 8a KAG ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Das muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, ist dieses Konzept fortzuschreiben. 
Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie auf Basis eines solchen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat erstmals in ihrer Sitzung am 29.04.2021 das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden beschlossen. Regelmäßig wird dieses Konzept seitdem fortgeschrieben und auf politischer Ebene beschlossen.

Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe können Sie den nachfolgenden Boxen entnehmen:

  • Rechtliche Vorgaben

    Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG mit einem neuen Paragraphen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt. 

    Danach hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses muss Vorhaben bezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. 

    Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, Vorhaben bezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen, welche in Form einer verbindlichen Anliegerversammlung stattfinden sollen.

  • Weitere Gründe

    Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Straßenbau-Maßnahmen werden nur gefördert, soweit sie Bestandteil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Minden sind. Diese Förderung beträgt bei erneuter Herstellung einer Straße nach dem KAG 100% der grundsätzlich zu zahlenden Straßenbaubeiträge, so dass von den Grundstückseigentümer*innen keine Beiträge mehr zu zahlen sind.

    Aus Gründen der Transparenz über alle beabsichtigen Straßenbaumaßnahmen hat die Stadt Minden zur Vervollständigung auch die beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen an Straßen mit aufgenommen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind und für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. Für die hiervon betroffenen Straßen (-teile) gibt es keine Förderung des Landes NRW.

  • Welche beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sind voraussichtlich geplant?

    Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung. Für diese Unterhaltungsmaßnahmen müssen die Grundstückseigentümer voraussichtlich keine Gebühren zahlen. 

    Die nachfolgende Liste ist nicht zwingend vollständig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können sich unterjährig weitere Unterhaltungsmaßnahmen anschließen. 

    StraßennameStraßen (-abschnitt) von-bisGeplante UnterhaltungsmaßnahmeUmsetzung im Jahr
    TurnerwegkomplettD2022
    FöhrthofwegSüdfelder Straße - westl. Stadtgrenze D2022
    Südfelder StraßeAn Becks Dannen - KläperstadtD2022
    K19 Mindener StraßeB65 - L876D, E, B tlw.2022
    HeuwegHolzhauser Str. - Stemmer WeingartenD2022
    K10 Dützener WegB65 Lübbecker Straße - Johnstraße (OD Dützen)D, E + B + G tlw.2022
    Krummer WegStemmer Landstr. - Stemmer WeingartenD tlw.2022
    LindenstraßePetersilienstraße - SimeonstraßeD, E tlw.2022
    Potsdamer StraßeKarlstraße - DresdenerstraßeD2022
    Am WiehenKalksteinstraße - Nr.34D2022
    MaulbeerkampStemmer Landstr. - BrakeD2022
    Vogelerstr.nördlicher Einhang Haus-Nr. 11 bis 17D, E2022
    Langer WegSchalheide bis Zum BruchD, E2022
    Zum BruchLanger Weg bis Nr. 24D2022
    Langer WegZum Bruch bis Verlängerung DammwegD2022
    HerrendienstwegSchalheide bis K10D2022
    HolzheideSchalheide bis Zur TonkuhleD2022
    Cammer Str. / Einmdg. Magdeburger Str.nur der Einmündungsbereich: Entfernung Fahrbahnteiler, DeckenerneuerungD2022
    L764 Stiftsallee / Knoten HessenringFahrbahnschäden, ggf. Neuaufteilung Geh-/RadwegeD, G, R (evtl. E)2022
    SteinkreuzstraßeVolkerstraße - Waterloostraße in AbschnittenD, E tlw.2022
    KlodtswegK10 bis Ausbauende / Beginn FeldwegD2022
    ZähringeralleeL764 Stemmer Landstr. bis In den BärenkämpenD, E tlw.2022
    WeserradwegFußwegeinmündung Wallfahrtsteich bis Wendehammer DükerD2022
    WiWeg Haddenhausen 20Barenstock bis Am EckerngartenD2022
    ZweihöfeK6 Cammer Str. bis ThunekampD2022
    Dessauer Str.Kutenhauser Str. bis Herzog-Ferdinand-Str.D, E, Parkstr.2022
    Dessauer Str.westlich Herzog-Ferdinand-Str.D, E2022
    B65 Lübbecker Str.OD HaddenhausenD, E, B tlw.2023
    Zum HopfengartenWiesenstraße bis Haddenhauser Dorfstr.D2023
    Rodenbecker Str. Ringstraße - KönigswallD, E tlw, B tlw.2023
    LiliensiekBergkirchener Straße - Haus Nr. 13D2023
    K10 Petershäger WegStemmer Landstr. - Hahler Str.D, E tlw., B tlw.2023
    SchildkampkomplettD2023
    KiebitzwegabschnittsweiseD2023
    BogenkampÖstl. Feldstr. - SchildkampD2023
    Vogelerstr.Sackgasse 6-10D, E2023
    B61 Ringstraßenördlich der Rodenbecker Str. (Zufahrt Penny) bis BirneD, E, B, G/R tlw.2023
    SüdringB65 Lübbecker Str. bis ZiegeleiwegD, E2023
    Stettiner StraßeHohenstaufenring bis Rodenbecker Str.D, E2023
    Gabelsberger Str.B61 Marienstr. bis Kutenhauser Str.D, E2023
    KarolingerringBierpohlweg bis Kutenhauser Str.D, E+B tlw.2023
    SchwabenringPiwittskamp bis KuhlenstraßeD, E+B tlw.2023
    Hahler StraßeRingstraße - KönigswallD, E tlw.2024
    Hans Böckler StraßeAminghauser Straße - Haus Nr. 28D, E tlw.2024
    Aminghauser Straßevon Haus-Nr. 45 - 67D2024
    Hummelbecker Str. B65 Lübbecker Str. - Haus-Nr. 7D2024
    SchoppenbergLetelner Str. - Haus-Nr. 5D2024
    Vogelerstr.Sackgasse 1-5D, E2024
    SchwabenringKuhlenstr. bis Rodenbecker Str.D, E+B tlw.2024
    DombredeEmmeliusstr. bis Bruchstr.D2024
    L766 Königstr.Ringstr. - PreußenringD, E tlw, B tlw.2025
    SchwabenringRodenbecker Str. bis Königstr.D, E+B tlw.2025
    Meißener BruchHaus Nr. 6 bis Meißener DorfstraßeD, E+B tlw.2025
    Kleine DombredekomplettD, E+B tlw.2025
    Hermann-Schoppe-Str.Haus Nr. 14 bis Drabertstr.D, E tlw.2025
    Weg nach PetershagenSüdfelder Str. - westl. StadtgrenzeD2026
    SchwabenringKönigstr. bis MKB-KreuzungD, E+B tlw.2026
    DombredeKleine Dombrede bis Josefa-Metz-Str.D, E+B tlw.2026
    LannerwegkomplettD2026
    Südfelder StraßeKläperstadt bis HerrendienstwegD2026
    Josefa-Metz-StraßekomplettD, E+B tlw.2027
    Am SchirrhofHaus Nr. 5 bis 17D2027
    HabsburgerringHahler Straße bis Karlsbader WegD, E+B tlw.2027

     Legende:

    D = Deckensanierung Asphalt
    E = Entwässerungseinrichtungen (Gossen, Abläufe)
    B = Bordsteine
    G = Gehwegbelag
    R = Radwegbelag
    tlw. = teilweise

  • Ist Ihre Straße betroffen?

    Die nachfolgende Liste führt die Straßenunterhaltungs-Maßnahmen auf, wie sie von uns geplant sind. Bitte öffnen Sie dazu die PDF-Datei auf dieser Seite (rechte Spalte).
    Es wird jeweils für die Maßnahmen ein Jahr der ersten Bürgerbeteiligung ausgewiesen. Erst mit dieser verbindlichen Anliegerversammlung startet das Verfahren. 

  • Was heißt das für Ihre Beiträge?

    Die Höhe der Beiträge steht derzeit noch nicht fest. 

    Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet zwar unter anderem die von uns geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Es enthält auch bereits die Unterhaltungsmaßnahmen, die aus fachlicher Sicht an den aufgeführten Straßen durchgeführt werden müssen.
    Das Konzept enthält jedoch keine genauen Ausbauplanungen. Diese werden erst zusammen mit den beteiligten Grundstückseigentümern in den Anliegerversammlungen festgelegt. 

    Erst wenn diese Ausbauplanung feststeht, können die Beiträge berechnet werden.

geografische Darstellung

In der Karte können Sie einsehen, welche Straßen in Minden ausgebaut werden. Alle Straßen mit einer geplanten Bürgerbeteiligung sind in dieser Karte farblich markiert. 

Wie funktioniert die Suche?
Füllen Sie das Suchfeld in der Karte mit Ihrer Adresse aus für weitere Informationen. Ist die Straße vor Ihrem Grundstück farblich markiert, können Sie an der Beschreibung den Ausbauabschnitt, die verantwortliche Dienststelle und das Jahr der geplanten Bürgerbeteiligung ablesen.
Straßen, die nicht farblich markiert sind, sind kein Bestandteil des aktuellen Straßen- und Wegekonzeptes.

Unter "Mehr Infos" (siehe rechte Spalte). können Sie das Konzept als PDF-Datei herunterladen.

Kontakt

bei den Städtischen Betrieben:

Keine Mitarbeitende gefunden.

im Bereich Stadtplanung:

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Auskünfte zu Beiträgen:

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Mehr Infos