Entsorgungsmöglichkeiten
Es gibt viele Möglichkeiten, Dinge, die man nicht mehr benötigt, loszuwerden....
Restmüll
Bei Restmüll handelt es sich um nicht verwertbare Haushaltsabfälle.
Die Restmülltonne wird alle 4 Wochen geleert. Die genauen Abfuhrtage für Ihren Bezirk entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender oder der Abfall-App.
In die graue Restmülltonne dürfen somit keine Abfälle gegeben werden, für die es getrennte Sammelangebote gibt. Dies bedeutet, dass folgende Abfälle nicht in die Restmülltonne gehören: Altglas, Altpapier, Bauschutt, Elektrogeräte, Grünabfälle, Verpackungen mit dem grünen Punkt sowie Sondermüll und Schadstoffe.
Biomüll - Grünabfälle
In der Biotonne mit dem braunen Deckel werden organische Küchen- und Gartenabfälle gesammelt. Dazu zählen unter anderem Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz und Filtertüten sowie Laub und Rasenschnitt.
Die Biotonne wird alle 2 Wochen geleert. Die Nutzung ist in der Gebühr für die Restmülltonne enthalten. Die genauen Abfuhrtage für Ihren Bezirk entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender oder der Abfall-App.
Das darf in die Biotonne Das darf nicht in die Biotonne - Speisereste
- Eierschalen
- Fruchtschalen (z.B. Apfel)
- Kaffee- und Teesatz
- Knochen
- Kartoffel-/Zwiebelschalen
- Laub
- unbeschichtete Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Kosmetiktücher und Pappteller
- Rasen- und Heckenschnitt
- Sägespäne
- Unkraut
- Frischhaltefolien
- Grill- und Ofenasche
- Zeitschriften
- imprägnierte Hölzer
- Katzenstreu
- Kot
- Kunststoffe
- Plastiktüten, auch keine kompostierbaren Folienbeutel
- Sperrholz
- tote (Klein-)Tiere und Fellreste
- Windeln
- kompostierbare Produkte
Praktische Tipps
- Stellen Sie die Biotonne möglichst an einem schattigen, luftigen Standplatz auf.
- Fügen Sie möglichst grobes Material (z.B. Zweige oder geknülltes Zeitungspapier) dazu, damit sich genügend Sauerstoff zwischen den Bioabfällen befindet.
- Legen Sie das Vorsortiergefäß und die Biotonne mit Zeitungspapier aus, um überschüssige Feuchtigkeit zu binden und eine vollständige Entleerung zu erleichtern.
- Wickeln Sie Lebensreste (z.B. Fleisch- und Fischreste) in Zeitungspapier ein.
- Lassen Sie die Biotonne nach der Entleerung gut durchtrocknen.
- Geben Sie bei Insektenbefall - falls die o.g. Maßnahmen nicht ausreichen - eine Handvoll Brandkalk in die Biotonne.
- Wählen Sie im Winter möglichst einen frostfreien Standplatz (Garage, Keller etc.).
- Lockern Sie im Winter die Abfälle (z.B. mit einem Stock oder Spaten) vor der Abfuhr auf.
Ihre Behältergröße reicht nicht aus?
Sie können Ihr Tonnenvolumen für den Bioabfall vergrößern. Hierfür berechnen wir Ihnen pro Jahr:
- für den Bedarf im ganzen Jahr
je 120 Liter 85,00 Euro - für die Saison (1.4. bis 30.11.)
je 120 Liter 65,00 Euro
Papier
In die Papiertonne mit dem blauen Deckel kommen alle Arten von Papier, von Zeitungen und Zeitschriften über Prospekte und Kataloge bis zu Kartons und Pappen.
Die Papiertonne wird alle 4 Wochen geleert. Die Nutzung ist in der Gebühr der Restmülltonne enthalten.
Die genauen Abfuhrtage für Ihren Bezirk entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.Das darf in die Papiertonne Das darf nicht in die Papiertonne - Pappe, Papier und Kartonagen (ohne Verunreinigungen und frei von Fremdstoffen wie z.B. Metall oder Kunststoff)
- Kartons
- Kataloge
- Papierverpackungen (z.B. Pralinenschachteln)
- Schreibpapier
- Zeitschriften
- Zeitungen
- Fotos
- Krepppapier
- Papiertaschentücher
- Pergamentpapier
- Tapetenreste
- verunreinigtes Papier
Sperrmüll - Elektroschrott
Unter Sperrmüll sind ausgediente Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände zu verstehen, wie sie in normalen Haushalten anfallen und die sich selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllgefäßen unterbringen lassen.
Hinweis:
Wir nehmen keine Haushaltsauflösungen vor (nur haushaltsübliche Mengen) und holen keinen Sperrmüll aus Wohnungen /Häusern ab.So funktioniert die Sperrmüllsammlung
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt 14-tägig. Welchem Gebiet Ihr Wohnort zugeordnet ist, erfahren Sie beim Team der Abfallwirtschaft.- 1. Sie können sich über unser Online-Formular direkt anmelden und die gewünschte Abholung bestellen.
Oder Sie vereinbaren telefonisch unter 0571 89-910 einen Termin. - In beiden Fällen wird Ihnen der nächstmögliche Abfuhrtermin von unseren Mitarbeitern genannt.
- 2. Kaufen Sie sich ausreichend Sperrmüllmarken.
- 3. Stellen Sie Ihren Sperrmüll am bestellten Abfuhrtag bis 6:30 Uhr mit den Sperrmüllmarken versehen an der Bürgersteigkante bereit. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung erst ab 17:00 Uhr am Vortag der Abholung erlaubt ist.
- 4. Im Laufe des Abfuhrtages wird Ihr Sperrmüll von den SBM abgeholt.
Sperrmüllmarken
Die Abfuhr des Sperrmülls ist kostenpflichtig. Sperrmüllmarken erhalten Sie für 6 Euro pro Stück an der Information des Bürgerbüros (Kleiner Domhof 17, 32423 Minden), beim Wertstoffhof Minderheide (Große Heide 50, 32425 Minden) sowie in folgenden Einzelhandelsgeschäften:- Tabakladen Richter, Lahder Str. 61, 32423 Minden
- E-Center, Königstr. 162, 32427 Minden
- EDEKA, Lübbecker Str. 191, 32429 Minden
- WEZ, An der Grille 1, 32423 Minden
- WEZ, Marienstr. 128, 32425 Minden
- WEZ, Stiftsallee 130, 32425 Minden
- WEZ, Lübbecker Str. 83, 32429 Minden
Wie viele Wertmarken werden benötigt?
Als Faustregel gilt: 1 Wertmarke je 25 kg Sperrmüll. Das ist ungefähr soviel, wie eine Person tragen kann.Für manche Gegenstände gibt es feste Werte:
- Sessel: 1 Marke
- 2er oder 3er Sofa: 2 Marken
- Rundecke: 5 Marken
- Matratze (bis 1,40 m x 2,00 m): 1 Marke
- Lattenrost (bis 1,00 m x 2,00 m): 1 Marke
- Elektro-Großgeräte: 3-4 Marken
Höhe des E-Geräts bis 1,50 m: 3 Marken - Höhe des E-Geräts ab 1,50 m: 4 Marken
- (Kühl- oder Gefrierschrank, Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner)
Das gehört nicht in den Sperrmüll
- Flüssigkeiten
- Sondermüll
- Bauschutt
- Fenster
- Fahrzeugteile
- gewerbliche Abfälle
- Gartenabfälle
- alles über 80kg
- Wertstoffe (Glas, Papier und Pappe, Metalle usw.)
- 1. Sie können sich über unser Online-Formular direkt anmelden und die gewünschte Abholung bestellen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Seit dem 24. März 2006 dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht mehr in den Hausmüll. Das Elektrogesetz nimmt Hersteller, Kommunen und Verbraucher/innen in die Pflicht. Die Verbraucher müssen die Altgeräte getrennt abgeben, die Kommunen sind für die Annahme und Sammlung verantwortlich. Die Hersteller müssen die gesammelten Altgeräte auf eigene Kosten von den Sammelstellen abholen, recyceln oder sachgerecht entsorgen.
Beim Wertstoffhof Minderheide (Große Heide 50, 32425 Minden) können Sie Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos entsorgen. Große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Herde oder Kühlschränke können gegen Gebühr auch über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden.
Außerdem können Sie die alten Elektrogeräte beim Kauf eines neuen Elektrogerätes beim Händler zurückgeben.Schadstoffsammlung
Kein Gift in die Tonne!
Schadstoffe und Sonderabfälle gehören nicht in die graue Tonne.Zum Schutze der Umwelt gelten für alle Abfälle, die Schadstoffe oder giftige Substanzen enthalten, strenge Richtlinien. Sie dürfen nicht zusammen mit haushaltsüblichen Abfällen behandelt oder abgelagert werden, sondern sind in besonders abgedichteten Sonderabfalldeponien oder in Sonderabfallverbrennungsanlagen mit speziellen Filtern zu entsorgen.
Hinweis:
Batterien können in den Geschäften oder bei der Schadstoffsammlung abgegeben werdenWas kann zur Schadstoffsammlung gebracht werden?
Produkte, die folgende Symbole tragen, gehören, wenn sie entsorgt werden sollen, auf jeden Fall in die Schadstoffsammlung:
Gesundheitsschädlich, reizend, ätzend, leicht oder hoch entzündlich, Brand fördernd, giftig, sehr giftig, Explosionsgefährlich, UmweltgefährlichDennoch ist nicht alles, was schadstoffhaltig ist, eindeutig gekennzeichnet. Folgende Produkte können schadstoffhaltig sein:
Garten:
Pflanzenschutzmittel
Schädlingsbekämpfungsmittel
Holzschutz
DüngemittelAuto:
KFZ-Batterien
Motorreiniger
Bremsflüssigkeit
ölverschmierte Lappen und Ölfilter
Haushalt:
Reinigungsmittel
Rohr- und Sanitärreiniger
Batterien, Akkus und Knopfzellen
Fieberthermometer
Spraydosen
Altmedikamente
Spritzen (in durchsichtigen Behältern)
Hobby:
Druckpatronen
Farben, Lacke
Lösemittel
Verdünnung
Säuren, Laugen
Rostumwandler
Feuerlöscher
Abbeizmittel
Klebstoffe
FotochemikalienArztpraxen können anliefern:
Spritzen und Kanülen in durchstichsicheren verschlossenen Behältern (kostenlos)Apotheken können anliefern:
Altmedikamente (gegen Bezahlung)Was gehört nicht in die Schadstoffsammlung?
Altöl wird an der Sammelstelle nur gegen Bezahlung angenommen, denn die Hersteller und Verkaufsstellen sind dazu verpflichtet, Altöl entweder gegen Vorlage des Kaufbelegs oder beim Kauf bis zur Menge des dort gekauften neuen Öls zurückzunehmen.
Farb- und Lackdosen mit eingetrockneten Resten sowie Malerutensilien, die eingetrocknet sind, gehören in den Hausmüll.
Restentleerte Farbdosen und Wandfarbeimer sind kostbare Wertstoffe. Sie gehören in die Wertstoffsammlung.
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Elektroaltgeräte werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen. Diese können jederzeit beim Wertstoffhof abgegeben werden.Bitte geben Sie die Sonderabfälle stets in geschlossenen Behältern ab!
Wo und wann können Schadstoffe abgegeben werden?
Die Schadstoffsammlung findet jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 12:30 – 16:30 Uhr statt. Hierfür steht das Schadstoffmobil des Kreises Minden-Lübbecke auf dem Gelände des Wertstoffhofes statt.Bitte beachten Sie: Schadstoffe können nicht vorab auf dem Gelände des Wertstoffhofs angenommen und gelagert werden.
Was kostet die Abgabe von Schadstoffen?
Für Privathaushalte ist die Abgabe der Schadstoffe kostenlos.
Kleingewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen und selbständig Tätige müssen die Entsorgung ihrer Schadstoffe entweder vor Ort bei der Sammlung bar oder auf Rechnung bezahlen. Die Kosten erfragen Sie bitte bei der Abgabe oder bereits vorab telefonisch beim Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke (AML).Behälter und Gebühren
Das Singlepaket (1-2 Personen)
- 1 x 80 Liter Restmülltonne
- 1 x 120 Liter Biotonne
- 1 x 240 Liter Papiertonne
Gebühr: 108,00 Euro pro Jahr
Das Familienpaket (3-4 Personen)- 1 x 120 Liter Restmülltonne
- 1 x 120 Liter Biotonne
- 1 x 240 Liter Papiertonne
Gebühr: 162,00 Euro pro Jahr
Das Großfamilienpaket (4-8 Personen)- 1 x 240 Liter Restmülltonne
- 1 x 240 Liter Biotonne
- 1 x 240 Liter Papiertonne
Gebühr: 324,00 Euro pro Jahr
Zu den Behälter-Paketen ist es jederzeit möglich, weitere Abfallbehälter zu bestellen. Da gerade im Sommer häufig mehr Biomüll anfällt, als die Biotonne aufnehmen kann, bieten wir Ihnen zusätzlich Saisonbiotonnen an. Auch das reguläre Volumen der Biotonne kann vergrößert werden.
Hierfür berechnen wir Ihnen pro Jahr- für den Bedarf im ganzen Jahr
je 120 l 85,00 €
- für die Saison (1.4. bis 30.11.)
120 l 65,00 €
240 l 130,00 €
Die zusätzlichen Biotonnen können Sie bequem über unser Online-Formular bestellen.Wertstoffhof
Hier können Sie Ihren Müll persönlich vorbeibringen.
Auf dem Wertstoffhof der Städtischen Betriebe Minden können unter anderem Sperrmüll, Restmüll, Grünschnitt, Holz, Bauschutt und Schrott abgeben werden.
Entsorgungsmöglichkeiten und Gebühren
Folgende Abfälle können Sie zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof anliefern und abgeben:Sperrmüll/Restmüll/Holz
PKW Kofferraumladung: 6,00 Euro
PKW : 12,00 Euro
PKW / PKW Kombi mit beladenem
Beifahrersitz oder PKW Van 18,00 EuroKeine Anlieferung im Kleintransporter (z. B. Kastenwagen, Bulli etc.) oder Anhänger!
Grünabfälle
PKW Kofferraumladung: 4,00 Euro
PKW: 8,00 Euro
PKW / PKW Kombi mit beladenem
Beifahrersitz oder kl. Anhänger 12,00 Euro
PKW Van / mittl. Anhänger: 16,00 Euro
Kleintransporter / gr. Anhänger
bis 1,0 t Nutzlast 20,00 EuroBauschutt
Maurerkübel (max. 0,5 cbm): 5,00 EuroAutoreifen
mit Felge (max. 4 Stück): 3,00 Euro/Stück
Kostenlose Annahme von:
- Altglas - nur Flaschen und Flachglas
- Altkleider
- Akkus und Batterien
- Druckerpatronen und Toner
- Elektro-/Metallschrott
- Korken
- Leichtverpackungen
- Papier/Pappe
- Restmüllsäcke (der Stadt Minden)
- Windelsäcken (der Stadt Minden)
Das ist nur ein Auszug aus dem gesamten Angebot. Die detaillierten Gebührentatbestände entnehmen Sie bitte der Abfallentsorgungsgebührensatzung.