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Städtische Beteiligungen

Städtische Beteiligungen

Manche Herausforderung fällt in Kooperation mit anderen oder in Beteiligung an einer Gesellschaft leichter. Wichtige Aufgaben können auch in Gemeinschaftsunternehmen, wie einem Zweckverband oder einer GmbH, gelöst werden.

Die Stadt Minden unterhält zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben eine Vielzahl von Einrichtungen. In den §§ 107 ff. der GO NRW ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zulässig ist. Grundsätzlich darf eine Gemeinde Einrichtungen nur betreiben, wo ein öffentlicher Zweck dies erfordert, die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und beim Tätigwerden, diese Aufgabe nicht durch andere Unternehmen besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Die zuletzt genannte Voraussetzung gilt nicht für Unternehmen im Bereich der Wasserversorgung, der Energiewirtschaft, des ÖPNVs und des Betriebes von Telekommunikationsleistungsnetzten einschließlich -dienstleistungen.

Der Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Minden wurde am 05.12.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Städtische Beteiligungen über 50 Prozent

Städtische Beteiligungen über 20 Prozent

Städtische Beteiligungen unter 20 Prozent

Städtische Beteiligungen an Verbänden

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  • 0.51 Kämmerei - Städtische Beteiligung

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