Förderung Klimaschutz
Mit über 85.000 Einwohnern ist Minden die größte Stadt im Mühlenkreis und die viertgrößte der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch private Haushalte ist damit nicht nur ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele der Stadt Minden (Klimaneutralität bis 2045) erreichen zu können, sondern auch um unserer überregionalen Verantwortung nachzukommen.
Der Bund, das Land, der Kreis und die Stadt Minden selbst unterstützen deshalb die Bürgerinnen und Bürger dabei, selbst Klimaschutzmaßnahmen anzugehen und deren Vorteile zu nutzen, sei es durch die energetische Modernisierung von Eigenheimen und den Einsatz von erneuerbaren Energien, durch klimafreundliche Mobilität sowie durch Maßnahmen, die den Folgen des Klimawandels entgegenwirken.
Förderprogramm "KlimaPlus+"
Die Stadt Minden ist seit 2013 aktiv im Klimaschutz engagiert. Die Energieeinsparung, der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Stadtstrategie als Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung bilden die Grundlage der städtischen Bemühungen. Die von der Stadtverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen tragen nur zu ca. 1 % zu den gesamten Treibhausgasemissionen Mindens bei. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es daher wichtig, dass jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag zum Klimaschutz und für eine lebenswerte Zukunft leistet. Mit dem städtischen Förderprogramm "KlimaPlus+" sollen Bürgerinnen und Bürger in Ihrem persönlichen Engagement für den Klimaschutz unterstützt und zum Handeln befähigt werden. Auch Mieterinnen und Mieter sowie einkommensschwache Haushalte sollen von den Fördermaßnahmen profitieren können.
Anfragen können an klimaschutzmanagement@minden.de gerichtet werden.
Anträge können hier gestellt werden:
Achtung: eine Antragstellung auf Mittelreservierung ist bis einschließlich 31.12.2024 möglich!
Hinweis: Mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme (Auftragsvergabe, Kauf von Gegenständen etc.) darf erst nach Bestätigung der Mittelreservierung begonnen werden, andernfalls kann die Förderung nicht bewilligt werden! (Eine Ausnahme gilt für die Maßnahme "Energetische Sanierung")
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Minden. Auch Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken in Minden sowie Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) mit Sitz in Minden können antragsberechtigt sein. Diese Informationen können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden.
Was wird gefördert?
Um einen Beitrag zur Treibhausgasreduzierung und Klimafolgenanpassung zu leisten, umfasst das Förderprogramm "KlimaPlus+" Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Photovoltaik und Haus und Garten (sog. Förderbausteine). Der vierte Förderbaustein Integratives Klimaschutzprojekt soll Raum für Initiativen und Ideen aus der Stadtgesellschaft bieten und einen solidarischen Beitrag zum Klimaschutz anregen.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen:
Die Förderhöhen der einzelnen Maßnahmen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Hinweise zu den Fördermaßnahmen
- Die Förderung für Stecker-Solargeräte richtet sich sowohl an Eigentümer*innen als auch an Mieter*innen.
- Die Förderung der Energetischen Sanierung ist nur in Kombination mit einer Förderung des Bundes durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Informationen zum BEG und finden sich unter Weitere Fördermöglichkeiten.
- Die Förderung von Entsiegelung sowie Dach- und Fassadenbegrünung darf lediglich von Eigentümer*innen des betreffenden Grundstücks/Gebäudes in Anspruch genommen werden.
- Die Förderung der Haushaltszuschüsse richtet sich ausschließlich an Haushalte mit geringem Einkommen und umfasst neben Elektrogroßgeräten auch Thermostatventile und Sperrmüllmarken. Voraussetzung ist eine Teilnahme am Verbundprojekt Stromspar-Check der Caritas. Eine telefonische Beratung vor Antragstellung ist möglich.
- Zum Förderbaustein Integratives Klimaschutzprojekt sind auch Vereine und GbRs mit Sitz in Minden antragsberechtigt.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderanträge können online gestellt werden. Zuerst wird ein Antrag auf Mittelreservierung gestellt. Nach Prüfung und positiver Rückmeldung kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die Fördermittel sind in diesem Zeitraum für den Antragsteller reserviert. Sobald die Maßnahme umgesetzt worden ist, kann ein Antrag auf Auszahlung der reservierten Fördermittel gestellt werden. Genauere Informationen zum Ablauf der Antragsstellung sowie zu allen benötigten Dokumenten sind ebenfalls in der Förderrichtlinie zu finden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Auch Bund und Land bieten eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Privatpersonen sowie Unternhemen an. Eine gesammelte und auch aktuelle Übersicht über nicht-kommunale Fördermittel bietet das FörderNavi.
Hier finden Sie eine Auswahl aktueller Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW:
Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Unterstützung bei der Sanierung von Wohn und Nichtgebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen). Gefördert werden Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Dazu zählen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden sowie im Bereich der Heizung und Anlagentechnik und die dazugehörigen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wie beispielsweise
- die Dämmung der Außenwände oder des Daches,
- der Austausch von Fenstern und Türen,
- die Optimierung von Heizungsanlagen.
Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard ist ebenfalls förderfähig. Die Förderung kann entweder über einen Zuschuss zu den Investitionskosten für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden oder über einen zinsvergünstigten Kredit plus Tilgungszuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Gefördert wird die Durchführung einer Energieberatungfür ausschließlich zu Wohnzwecken genutze Gebäude durch qualifizierte, unabhängige Energieberater*innen. Hierbei werden die Beratung und die anschließende Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes für ein gesamtes Wohngebäude bezuschusst. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der*die zur Energieberatung beauftragte Energieberater*in muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
Hinweis: Sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen ist derzeit pausiert. Über die weitere Entwicklung dieses Förderprogrammes informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website.
Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)
Das Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) des Landes Nordrhein-Westfalen bündelt vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende unter Anwendung treibhausgasmindernder Technologien. Es besteht aus mehreren Programmbereichen, die jeweils auf eigenen Förderrichtlinien fußen. Im Bereich Emissionsarme Mobilität werden Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität gefördert, wie u.a. reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge oder nichtöffentliche Ladeinfrastruktur (keine Wallboxen). Der Bereich Klimaschutztechnik fördert den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie, darin enthalten sind u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Carports oder an Fassaden oder solche Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternhemen können antragsberchtigt sein.