E-Mobility bei den Städtischen Betrieben
Die Stadt Minden konnte Fördermittel für die Beschaffung von vier rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit einer Förderquote von 85% generieren. Durch die Koppelung der Bundesförderung mit einem weiteren Förderprogramm des Landes NRW ("Emissionsarme Mobilität") konnte der Eigenanteil auf 15% reduziert werden.
Im Rahmen dieses Vorhabens wurden vier Altfahrzeuge aus dem kommunalen Fuhrpark durch vier neue rein elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzt. Für die neuen Fahrzeuge wurden insgesamt zwei Wallboxen mit jeweils zwei Ladepunkten zum Aufladen installiert, sodass für jedes Elektrofahrzeug ein Ladepunkt zur Verfügung steht.
Die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Natur, Umwelt und nukleare Sicherheit begleitet die Stadt Minden bereits seit einigen Jahren in Sachen Klimaschutz. So konnten bereits zahlreiche Maßnahmen mit Hilfe der Kommunalrichtlinie gefördert und umgesetzt werden - darunter unter anderem die Erstellung des Klimaschutzkonzepts, die Einstellung von Personal zur Umsetzung oder auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.
Eine nachhaltigere Mobilität wird in Minden aktiv vorangebracht. Viele der umgesetzten Maßnahmen in diesem Handlungsfeld stützen sich dabei auch gegenseitig. So wird beispielsweise auch die Ladeinfrastruktur auf dem Stadtgebiet erweitert, indem die Mindener Stadtwerke und die Westfalen Weser Netz mehrere Ladesäulen an öffentlichen Parkflächen errichten. Dies kommt auch dem Carsharing-Angebot MindenGO zugute, da drei der ersten fünf Carsharing-Fahrzeuge elektrisch betrieben werden. Der neue Nahverkehrsplan sorgt außerdem seit dem 1. Dezember 2019 für ein effizienteres und attraktiveres ÖPNV-Angebot in Minden - ab dem Frühjahr 2020 sogar mit 14 Mild-Hybrid-Bussen.
Die sukzessive Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks ist ein weiterer Baustein für eine umweltverträgliche betriebliche Mobilität in der Stadtverwaltung und ergänzt das bereits vorhandene Angebot von Dienst-E-Bikes.
Förderung
Das Projekt "Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks" mit dem Förderkennzeichen 03K00029M wurde im Rahmen der sogenannten "ausgewählten Maßnahme" im Rahmen der Kommunalrichtlinie für den Zeitraum vom 01.12.2019 bis zum 30.11.2022 bewilligt. Die Förderquote beträgt 45%.
Das Vorhaben "Emissionsarme Mobilitätwurde" wurde für den Zeitraum vom 19.08.2019 bis zum 30.09.2020 auf Basis der Richtlinie progres.nrw mit einer Förderquote von 40% bewilligt.
Die Wallboxen wurde für den Zeitraum vom 05.08.2019 bis zum 31.08.2020 ebenfalls auf Basis der Richtlinie progres.nrw mit der Förderhöchstgrenze von 1.800,00 Euro pro Wallbox bewilligt.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken eine breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind unter www.klimaschutz.de zu finden. Informationen zur Kommunalrichtlinie stellt der Projektträger Jülich unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.de bereit.