Wissenswertes
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu Themen vor, die wir bereits bearbeitet haben oder in Zukunft daran arbeiten werden.
Unsere Themen
Brustkrebs
Der Oktober gilt als der Awareness-Monat des Brustkrebses. Das bedeutet, dass im Oktober besonders auf Vorsorge, Früherkennung und Erkrankung mit Brustkrebs aufmerksam gemacht und das Thema Brustkrebs mehr ins Bewusstsein aller geholt wird.
Früherkennung und Vorsorge sind sehr wichtig. Je eher die Krankheit entdeckt und behandelt wird—bevor Beschwerden auftreten—, umso besser sind die Heilungschancen.
Früherkennungsuntersuchungen für Brustkrebs (Tastuntersuchung) werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Frauen ab 30 Jahren bezahlt. Für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren (ab Juli 2024 bis 75 Jahren) übernehmen die Krankenkassen das Mammographie-Screening-Programm.
Tasten Sie sich am besten auch regelmäßig selber ab. Anleitungen dazu gibt es im Internet. Es gibt auch extra Workshops zum Erlernen des richtigen Abtasten Ihrer Brust.
„Die“ Ursache von Brustkrebs gibt es nicht. Risiken an Brustkrebs zu erkranken können sein: Alter, fettreiche Ernährung, Übergewicht, zu wenig Bewegung, übermäßiger Alkoholkonsum, erbliche Familienanlagen, Rauchen.
Die meisten Brusttumore treten bei Frauen im oberen äußeren Bereich der Brust auf, ca. 15 % im inneren oberen Bereich. Dabei ist die linke Brust etwas häufiger betroffen als die rechte. Im frühen Stadium verursacht Brustkrebs in der Regel keine Beschwerden oder Schmerzen. Umso aufmerksamer sollten Sie auf bestimmte Symptome achten, die auf einen möglichen Krebs hindeuten könnten:
- ein Knoten ist in der Brust, um den Warzenhof oder in den Achselhöhlen zu ertasten
- eine Brust hat sich im Umfang, in der Form und in der Lage verändert
- Hautveränderungen oder unklare Rötungen einer Brust treten auf
- Einziehungen oder Vorwölbungen einer Brust
- eine Brustwarze zieht sich ein
- Flüssigkeitsabsonderungen aus der Brustwarze
- unerklärlicher Gewichtsverlust
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Minden hat zu diesem Thema einen Informationsflyer erarbeitet, der ab sofort, sowohl in gedruckter Fassung, als auch digital hier auf unserer Seite, erhältlich ist.
Für die Mitarbeitenden hat die Gleichstellungsstelle in Kooperation mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement 2022 einen Aktionstag zum Thema veranstaltet. Eindrücke davon sind in einem Youtube-Video festgehalten. 2023 haben wir unseren Mitarbeitenden Workshops der Brustkrebshilfe OWL angeboten, in denen an Modellen gezeigt und geübt wird, wie das Abtasten richtig funktioniert.
Achten Sie auf sich und informieren sich über das Thema gerne bei uns!
Mental Load
Die Organisation aller Alltagsaufgaben und das Gefühl, für das alles verantwortlich zu sein, kann zu einer starken Belastung führen – von der in den allermeisten Fällen Frauen betroffen sind.
In einer Broschüre haben wir - die AG der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke - die wichtigsten Aspekte der mentalen Überforderung zusammengestellt und anschaulich illustriert. Vor Ort haben wir gedruckte Fassungen der Broschüre, die gerne abgeholt werden können. Bitte geben Sie das Büchlein doch weiter, wenn Ihnen in Ihrem Umfeld Menschen begegnen, die Sie auf das Thema aufmerksam machen möchten.
Ebenso können Sie die Broschüre in digitaler Form herunterladen.
Frauen und Altersvorsorge
Ausreden gibt es viele. Und auch ist ein bisschen Sorglosigkeit und Unwissenheit dabei. Das Thema Altersvorsorge erscheint zunächst noch weit weg und frau schiebt es gerne vor sich her.
Dabei ist es wichtig, eine eigene finanzielle Absicherung zu haben und nicht von Partner*innen abhängig zu sein.
Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke setzt sich darum dafür ein, Bewusstsein für ein zentrales Thema zu schaffen, das Frauen betrifft: die Altersvorsorge und Rente.
Trotz fortschreitender Gleichstellung bleiben Frauen oft von strukturellen Herausforderungen betroffen, die ihre finanzielle Absicherung im Alter beeinträchtigen.
Im Laufe ihres Erwerbslebens erwerben Frauen im Schnitt ungefähr ein Drittel geringere Rentenansprüche als Männer. Dies resultiert aus verschiedenen Gründen: Sie arbeiten häufig in schlechter bezahlten Branchen, sind öfter in Teilzeit beschäftigt, nehmen längere Auszeiten für Care-Arbeit (z.B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) und sind seltener in Führungspositionen vertreten. Diese Realität spiegelt sich in ihren Rentenansprüchen wider und führt zu einer bestehenden Rentenlücke zwischen den Geschlechtern.
Wir möchten sensibilisieren und informieren.
Risiken
Warum ist das Thema besonders für Frauen wichtig?
Frauen verdienen über ihr Leben hinweg häufig weniger Geld als Männer und haben damit geringere Rentenansprüche.
Entscheidende Knotenpunkte im Lebensverlauf von Frauen sind Familiengründung, Wiedereinstieg in den Beruf und Pflege von Angehörigen. Wege, die in diesen Lebensphasen eingeschlagen werden, werden später selten verlassen.
Für viele Frauen ist es selbstverständlich, dass sie gerade bei der Familiengründung, beim Wiedereinstieg in den Beruf und bei der Pflege von Angehörigen finanziell zurückstehen und die Karriere hintenanstellen.
Lebt man in einer Partnerschaft, erscheinen Einkommensunterschiede weniger relevant, da die Summe der Einkünfte zählt. Gehen Beziehungen jedoch auseinander, sieht es für Frauen häufig schlecht aus.
Bei unverheirateten Paaren, in denen die Frau für ihr Kind zeitweise den Beruf aufgibt oder einschränkt, kann dieses zu einer großen Versorgungslücke führen. Ein Versorgungsausgleich (d. h. ein Ausgleich der Rente zwischen den Eheleuten) – oder Zugewinnausgleich wie bei Eheleuten gibt es für Unverheiratete nicht. Hier kann ein Partnerschaftsvertrag für einen gerechten Ausgleich sorgen. Wenn sich ein unverheiratetes Paar trennt, haben die Partner*innen keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen (Ausnahme kann es bei einem gemeinsamen Kleinkind geben). Versterben Partner*innen und es gibt kein Testament oder Erbvertrag, erben die Verwandten beziehungsweise die gemeinsamen Kinder.
Selbständige sind auch gefährdet bei der Altersvorsorge, da sie nicht– wie Angestellte – zwangsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Private Vorsorge wird oft verdrängt, oder es fehlt das Geld dazu.
Frauen im Familienbetrieb, die im Geschäft, der Firma oder der Praxis ihres Mannes mitarbeiten, tun dies entweder ganz ohne Bezahlung oder auf geringfügiger Bezahlung und damit nur geringfügig sozialversicherungspflichtig. Dieses ist zwar praktisch für den Betrieb, besser wäre aber eine angemessene, sozialversicherungspflichtige Entlohnung für ihre Tätigkeit, eine feste Anstellung und der Bezug eines Gehaltes.
Bei Alleinerziehenden stellt sich oft die Frage, wie und in welchem Umfang sie erwerbstätig sein können. Die Möglichkeit, eine eigene Rente aufzubauen, ist hier besonders schwierig. Aber auch hier bieten sich Möglichkeiten.
Fallbeispiele
Um zu veranschaulichen, welche Faktoren sich wie auf die Rente auswirken, haben wir für Sie zwei Beispiele aus dem Flyer der Bundesagentur für Arbeit „Frauen leben länger – aber wovon? Altersarmut ist weiblich!" zusammengestellt:
Von Altersarmut betroffen:
Anni M., 73 Jahre, erzählt: Nach der Schule habe ich Schneiderin gelernt. Mit 23 Jahren bin ich wegen der Geburt meines Sohnes zu Hause geblieben. Drei Jahre später kam dann die Tochter. Erst als beide Kinder in der Schule waren, konnte ich wieder arbeiten. Aber der Betrieb hatte zugemacht. Ich habe dann nur einen Minijob bei unserem Lebensmittelladen bekommen. Fünfzehn Jahre habe ich so gearbeitet, dann hat sich die Möglichkeit ergeben, 25 Stunden in der Woche zu arbeiten. Da ich nebenbei noch meinen Haushalt zu machen hatte, war das für mich und meinen Mann so in Ordnung. Heute bin ich alleine, die Kinder wohnen weit weg. Meine Rente reicht gerade, um die Miete zu zahlen und das Lebensnotwendige zu kaufen. Die Kinder will ich mit meinen Sorgen auch nicht belasten. Manchmal reicht es aber auch hinten und vorne nicht. Früher hätte ich nicht gedacht, dass ich einmal jeden Cent zweimal umdrehen muss. Ja, wenn man jung ist, denkt man nicht an später. Heute weiß ich, dass man schon rechtzeitig für das Alter vorsorgen muss.Altersarmut vermieden:
Natalia F., 52 Jahre, erzählt: Ich habe eine Ausbildung zur Verkäuferin gemacht. Nach der Geburt meine Zwillinge bin ich bis zur Einschulung zu Hause geblieben. Dann habe ich 20 Stunden in der Woche gearbeitet. Das hat ganz gut geklappt. Am Samstag hat mein Mann sich um die Kinder gekümmert und ich konnte dann auf 25 Stunden aufstocken. Eine Kollegin, die gerade eine Trennung hinter sich hatte, hat mich dann auf die Rentenberatung aufmerksam gemacht. Dort wurde mir vorgerechnet, was ich mal an Rente bekommen werde. Da wurde mir erst bewusst, dass da nicht viel übrigbleiben wird. Ich habe die Möglichkeit genutzt, mich zur Filialleiterin fortzubilden. In der Schule wurde eine Nachmittagsbetreuung eingerichtet und ich konnte in Vollzeit arbeiten. Mein Mann und die Kinder mussten natürlich auch zu Hause mit anpacken, sonst wäre das so nicht machbar gewesen. Inzwischen stehen die Kinder auf eigenen Beinen und ich auch!Vorsorgemöglichkeiten
Was gibt es nun für Möglichkeiten, vorzusorgen, um als Frau nicht in die Altersarmut abzurutschen? Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Überblick geben.
Die Altersvorsorge besteht im besten Fall aus drei Säulen:
Im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung ist es für Frauen wichtig, die Auswirkungen auf die Regelaltersrente zu beachten, wenn sie z.B. in Teilzeit arbeiten. Und auch wenn es unangenehm ist, sich die Frage zu stellen: Bin ich auch dann im Alter versorgt, wenn meine Beziehung endet oder mein*e Partner*in verstirbt?
Falls die vorherige Frage verneint wird, die Teilzeitbeschäftigung aber trotzdem so beibehalten werden soll, sollte in eine private Altersvorsorge investiert werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig: z.B. eine private Rentenversicherung, (Fonds-)Sparpläne, Aktien oder ETFs . Die Beiträge hierfür könnten durch den (Vollzeit) arbeitenden Elternteil gezahlt werden, schließlich kümmert sich die Frau um die Kinderbetreuung und verzichtet daher auf einen Teil ihres Einkommens.
Und wer z.B. als Alleinerziehende wenig verdient, kann schon mit kleinen monatlichen Sparbeträgen eine Förderung in Form von staatlichen Zulagen für einen Riester-Vertrag erhalten.
Wussten Sie, dass die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet wird? Deshalb ist es sinnvoll, bei einem Minijob die Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, um den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Unabhängige Beratungen zum Thema Rente bieten die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes an. Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich vor Augen zu führen, wie viel Geld Ihnen im Alter zur Verfügung steht!
Tipps und Wissenswertes
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die persönliche Renteninformation einmal im Jahr an Arbeitnehmer*innen und Selbständige, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Daraus können Sie Ihre Rentenansprüche entnehmen.
Eine Rentenauskunft lässt sich aber auch jederzeit anfordern. Mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter elektronischer Identität (eID), einem NFC-fähigen Gerät (i.d.R. neuere Smartphones) und der AusweisApp des Bundes können Sie schnell und unkompliziert von unterwegs oder zuhause aus Ihre aktuellen Rentenansprüche einsehen. Außerdem erfahren Sie, wie Ihr Versicherungsverlauf aussieht, wo eventuell Lücken sind und können online Anträge stellen. Beschäftigen Sie sich so früh wie möglich damit, um Lücken schließen zu können und vorzusorgen!
Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Seite verschiedene Erklärvideos zu verschiedenen Themen an, unter anderem auch zur Nutzung der AusweisApp und den Zugriff auf Ihre eigenen Rentendaten.
Allerdings ist es seit November 2023 nicht mehr möglich direkt in der AusweisApp auf die Anbieter*innenliste zu zugreifen. Stattdessen ist es nun nötig unter „Hilfe“ auf die verlinkte Anbieter*innenliste zu klicken, diese öffnet sich dann im Browser. Im Browser können Sie im Suchfeld nach der Rentenversicherung suchen und kommen im weiteren Verlauf auf deren Seite, um hier dem weiteren Anmeldeverfahren zu folgen. Wie das ungefähr aussehen kann, können Sie in dem folgenden Video erfahren:Übrigens gibt es auch die Möglichkeit des Rentensplitting:
Das Rentensplitting ist eine Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, ihre Ansprüche auf Rente zu teilen. Vereinfacht gesagt, sind die Folgen eines Rentensplitting ähnlich denen des Versorgungsausgleichs, ohne dass die Ehegatt*in bzw. Lebenspartner*in tatsächlich geschieden werden. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen. Mit der Wahl des Rentensplittings schließen Ehe- oder Lebenspartner*innen jedoch aus, dass eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird. Beratung dazu gibt es von der Deutschen Rentenversicherung.
Weiterführende Informationen und Links
Viele Informationen und Webinare (z.B. „Frau und Rente – Wie bin ich abgesichert?“ oder „Selbstständig? Richtig und gut versichert!“) zum Thema finden sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Postkarten
Unsere Postkarten sind da!
Die AG der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke hat sich drei Motive mit kurzen Infos auf der Rückseite zu diesem wichtigen Thema überlegt.
Hier können sie heruntergeladen werden. Die Postkarten sind auch bei uns Gleichstellungsbeauftragten vor Ort zu erhalten.
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