Ordnungsbehörde
Den Ordnungsbehörden obliegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Ihre Aufgabe ist es, die Allgemeinheit und einzelne Personen vor drohenden Gefahren oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu schützen.
Damit umfasst der Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden eine Vielzahl von Lebensbereichen, wie z.B. die Gewerbeausübung, die Bekämpfung von Lärm oder die Überwachung der Straßennutzung. Bei einigen Fragen oder Problemen ist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden nicht zuständig, da eine ausdrückliche Zuweisung an Sonderordnungsbehörden besteht. Auch in diesen Fällen helfen wir Ihnen aber gerne weiter und benennen Ihnen die Ansprechpartner.
Unsere Leistungen
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Tätigkeitsschwerpunkte der Ordnungsbehörde: