Gewerbemeldestelle
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit von gewisser Dauer.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht. Gewerbemeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet (z.B. Journalisten) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung eigener Gebäude/-Grundstücke) dar.
Unsere Leistungen
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Leistungen der Gewerbemeldestelle: