Finanzielle Hilfen
Gemeinsames Servicebüro für Leistungen der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Mindener Bürger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder beantragen möchten, hat die Stadt Minden ein gemeinsames Servicebüro im Gebäude Kleiner Domhof 6-8 (ehemaliges Sparkassengebäude) eingerichtet. Dieses ist aus innerbetrieblichen Gründen bis auf Weiteres montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr - ausgenommen mittwochs (geschlossen) - sowie montags und donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Hier können Bürger*innen zum Beispiel Unterlagen persönlich abgeben oder einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei der Sachbearbeitung vereinbaren. Eine Abgabe von Unterlagen direkt beim Team ist nicht mehr möglich.
Aktueller Hinweis zur Beantragung von Wohngeld
Aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir im Bereich Wohngeld von telefonischen Rückfragen abzusehen. Teilen Sie Ihr Anliegen einmal per E-Mail oder schriftlich mit. Das Team Wohngeld setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald Ihr Antrag, bzw. Ihr Anliegen bearbeitet wird. Geben Sie bitte immer an, wenn Sie auf verschiedenen Wegen Unterlagen einreichen.
Nur wenn Sie sich an diese Bitten halten, können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mehr Informationen zur Wohngeldreform finden Sie auch in den aktuellen Pressemeldungen:
Pressemeldung 13.12.2022
Pressemeldung 27.12.2022
Die Stadt Minden ist für die nachfolgenden Leistungen und Unterstützungen zuständig:
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Minden nicht für die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) zuständig ist. Bitte wenden Sie sich für diese Hilfe an denKreis Minden-Lübbecke.