Familie rennt über Wiese @istock

Behindertenbelange - Fachstelle 

Die Fachstelle berät:

  • Menschen jeden Alters mit körperlichen, seelischen/psychischen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen
  • Eltern, Angehörige und (gesetzlichen) Betreuer*innen, die im Namen des Menschen mit Behinderung ihre/seine Interessen vertreten,
  • Fachleuten und Institutionen, die einen Informations- und Beratungsbedarf haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Beratungsstelle die richtige Anlaufstelle ist, melden Sie sich gerne bei mir. In einem Gespräch kann oftmals herausgefunden werden, welche Institution zuständig ist.


Schwerbehindertenausweis

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Leistungsanträge z.B. Schwerbehindertenausweis, Informationen und Ansprechpartner finden Sie beim Kreis Minden Lübbecke.   

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