Jugendhilfe
Jugendhilfeplanung in Minden: Eine gesetzliche Pflichtaufgabe und ein Steuerungsinstrument
Mit dem 1991 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)) wurde für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in § 80 SGB VIII erstmals die örtliche Jugendhilfeplanung als verbindliche (pflichtige) Aufgabe eingeführt. In Minden wird Jugendhilfeplanung seit 1994 praktisch umgesetzt. Sie findet in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss statt.
Jugendhilfeplanung ist ein kontinuierlicher fachlicher und politischer Aushandlungsprozess. Ziel ist es, die Handlungsfelder der Jugendhilfe zukunftsgerichtet zu entwickeln und in der Stadtgesellschaft auf positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien hinzuwirken.
Der Einmischungsauftrag: Positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien schaffen
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Damit dieses Recht verwirklicht wird, soll Jugendhilfe u. a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Deshalb bringt sich die Jugendhilfeplanung auch anwaltschaftlich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in die Stadtentwicklung, die Stadtplanung und andere Planungen ein. Hierzu gehören auch Stellungnahmen zu Bebauungsplänen oder die Spielraumplanung sowie die Beteiligung an der Bildungsplanung.
Jugendhilfeplanung - Bedarfe und sozialpolitische Anforderungen unter einen Hut bringen
Die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien verändern sich ständig. Damit die Angebote der Jugendhilfe den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Familien und den sich entwickelnden sozialpolitischen Anforderungen entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen.
Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen vor Ort und die Wünsche und Interessen der Nutzer*innen.
Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmenplanungen und Handlungspotentiale abgeleitet und die Handlungsfelder der Jugendhilfe werden zukunftsgerichtet entwickelt und gestaltet – z.B. in der Kindertagesbetreuung, den Frühen Hilfen, der Jugendarbeit oder den Hilfen zur Erziehung.
Jugendhilfeplanung erfolgt sowohl nach Aufgabenbereichen wie Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung etc., als auch "quer" zu den vorhandenen Jugendhilfestrukturen (Vernetzung unterschiedlicher Bereiche, Sozialraumbezug, geschlechtsspezifische Ansätze etc.). Zur Jugendhilfeplanung gehören auch die Fachberatung der Fachkräfte der Jugendhilfe mit dem Ziel der gemeinsamen Qualitätsprüfung und Qualitätsentwicklung, die Ermittlung und Interpretation von Fachdaten und Sozialstrukturdaten, fachliche Stellungnahmen und konzeptionelle Beiträge.
Die Leistungen der Jugendhilfe werden nicht nur vom Jugendamt selbst, sondern auch von freien Trägern erbracht. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden daher frühzeitig an der Planung beteiligt.
Sozialatlas
Die stetig aktualisierten stadtbezirksbezogenen Sozialstrukturdaten aus dem Kinder- und Jugendförderplan haben den Blick auf Kinderarmut in Minden und die Problemlagen in den sozialstrukturell benachteiligten Stadtbezirken gelenkt. Der Sozialatlas hat Diskussionen und Folgeprojekte weit über die Jugendarbeit hinaus angeregt. Neben dem Jugendamt greifen besonders der Fachbereich Bildung, Kultur, Sport und Freizeit sowie die Stadtentwicklung auf die Sozialatlasdaten zurück.
Kinden- und Jugendförderplan
Die Jugendämter in NRW sind nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) verpflichtet, regelmäßig Kinder- und Jugendförderpläne zu erstellen, die die Förderung für die jeweilige Wahlperiode festschreiben. Sie schaffen Planungssicherheit für die Anbieter von Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Landesförderung ist an das Vorliegen eines örtlichen Kinder- und Jugendförderplans gebunden.
Die ersten beiden Mindener Kinder- und Jugendförderpläne für den Zeitraum von 2007-2009 bzw. 2010-2014 haben in Minden viel bewirkt. Sie haben Planungssicherheit und Kontinuität für die offene Kinder- und Jugendarbeit gebracht.
Die im zweiten Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 entwickelten konzeptionellen Perspektiven der Kinder- und Jugendförderung zu den Themen Kooperation mit Schule, Inklusion, Zugänglichkeit der Kinder- und Jugendförderung für junge Menschen mit Behinderung, Teilhabe und Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen, Weiterentwicklung geschlechtsspezifischer Ansätze sowie zur Schnittstelle zum Sozialen Dienst Jugendhilfe sind weiterhin aktuell.
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde am 21.09.2016 vom Jugendhilfeausschuss bestätigt und am 06.10.2016 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Bildung und Partizipation sind die beiden Hauptthemen, die sich durch den ganzen 3. Kinder- und Jugendförderplan ziehen. Es geht um die Beiträge der Kinder- und Jugendförderung zur Mindener Bildungslandschaft. Im Vergleich zu den ersten beiden Plänen ist der 3. Kinder- und Jugendförderplan neu und übersichtlicher strukturiert. Der erste Teil liefert die konzeptionellen Grundlagen. Der zweite Teil skizziert knapp und übersichtlich die einzelnen Arbeitsfelder sowie Ziele, Bedarfe und Entwicklungsperspektiven.
Kindergartenbedarfsplanung
Bei der jährlich aktualisierten Kindergartenbedarfsplanung geht es um die Abstimmung der Zahl der Kinder im Kindergartenalter mit der Zahl der benötigten Kitaplätze.
weitere Planungsthemen
Die „Frühen Hilfen“, die 2007 geplant wurden und nun seit Jahren zum Standardangebot in Minden gehören, haben als Ziel den präventiven Kinderschutz durch rechtzeitige passgenaue Angebote. Kernpunkte des Handlungskonzepts Frühe Hilfen sind die Netzwerkarbeit, die Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen sowie die Bedarfsanalyse und Angebotsentwicklung. Das vorrangige fachliche Ziel der Frühen Hilfen ist, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt „Wirkungsorientierte Gestaltung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ in Zusammenarbeit mit einem externen Institut zeigt Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Steuerung und des Controlling der Hilfen zur Erziehung auf und entwickelt Steuerungsgrundlagen und Fachcontrolling. Die Arbeitsprozesse im Sozialen Dienst werden vor dem rechtlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Hintergrund überprüft und Optimierungspotentiale erschlossen. In Bezug auf die unterschiedlichen Prozessbeteiligten und Schnittstellen innerhalb der Sozialräume wird die Leistungserbringung des Jugendamtes analysiert. Die notwendigen personellen Ressourcen zur qualitativen und quantitativen Aufgabenerledigung werden unter Berücksichtigung der Projektergebnisse ermittelt.
Integrierte Planungsansätze - Beteiligung an Nachbarplanungen und Stadtentwicklung
Die Kinder- und Jugendförderplane und andere Entwicklungsprozesse der Jugendhilfeplanung fließen in die integrierte Stadtentwicklungsplanung ein.
Themen wie die sich verschlechternden Lebensbedingungen von Familien und ein zunehmendes soziales Auseinanderdriften der unterschiedlichen Stadtteile können nicht allein im Sozial- und Jugendhilfebereich „abgearbeitet“ werden. Die stärkere Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien sowie sozialer Gesichtspunkte in der integrierten Stadtentwicklung sind Querschnittaufgaben. Die Jugendhilfeplanung trägt dazu in ihrer „Einmischungsfunktion“ bei und arbeitet in diversen bereichsübergreifenden Planungsgruppen in der Stadtverwaltung mit – von der Stadtentwicklung über Planungen für einzelne Stadtviertel bis zu Themen wie demografischer Wandel und Zuwanderung.
Beteiligung an der Bildungsplanung
Der Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 brachte die Vision eines ganzheitlichen Biografie begleitenden Netzwerkes für Kinder und Jugendliche in Minden in die fachbereichs- und institutionenübergreifende Diskussion. Eltern, Kinder und Jugendliche sollen ihrer Lebenssituation entsprechend darin unterstützt werden, dass das Aufwachsen gelingt. Im Mittelpunkt stehen die Kinder und Jugendlichen und ihre sich in den unterschiedlichen Altersphasen verändernden Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben.
Jugendhilfeplanung und Bildungsplanung arbeiten eng zusammen. Der Bildungsbegriff wird in Minden weit gefasst. Auch die Angebote der Jugendhilfe tragen auf vielfältige Weise zur Bildung bei. Die unterschiedlichen bildungsnahen Arbeitsfelder wie Kultur, Sport, Jugendarbeit, etc. werden vernetzt. Kooperation schafft einen „Mehrgewinn“, von dem die Kinder und Jugendlichen profitieren.