Erziehungsfragen und Kinderschutz
Unterstützung und Beratung von Anfang an. Das Jugendamt der Stadt Minden begleitet Sie.
Was macht das Jugendamt?
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte in der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und der Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Nähere Informationen zu den Aufgaben und Leistungen der deutschen Jugendämter finden Sie auch unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de
Allgemeiner Sozialer Dienst
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass Unterstützung benötigt wird. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wenden.
Die gut ausgebildeten Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, sie beraten professionell, informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützung, oder sie schnüren ein passgenaues Angebot mit verschiedenen Hilfeformen für die jeweilige Familie zusammen. Ziel der Fachkräfte ist es hierbei, ein Vertrauensverhältnis zur Familie aufzubauen, die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, die Eigenkräfte (Ressourcen) zu nutzen und die Familie zu befähigen, sich künftig selbst zu helfen.
Neben Eltern, Kindern und Jugendlichen können sich auch Institutionen, die mit Kindern zusammenarbeiten, wie Schulen und Kindergärten, Jugendtreffs, Beratungsstellen etc., an den ASD wenden.
Hilfsangebote (organisierbar durch den ASD)
- eigene Beratung durch die Fachkräfte des ASD
- Vermittlung der Familien an Fach-Beratungsstellen oder therapeutische Institutionen
- Vermittlung in Kinder-Tagespflegestellen (oder in sonstige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder außerhalb der Familie)
- Hortbesuch für Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf
- ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung abgestimmt auf die jeweiligen individuellen Bedarfslagen des Kindes / Jugendlichen und der Familie (z. B. Soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Er ziehungsbeistandschaft, individuell zugeschnittene Hilfen nach § 27 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, Mutter- Kind-Betreuung, Vollzeitpflege, Wohngruppen, Heimerziehung).
Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung
Wenn es in der Familie kriselt, Paare sich trennen oder scheiden lassen, bietet der ASD Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens an. Hier wird bei Fragen zur Bewältigung von Familienkonflikten und zum verantwortungsvollen Umgang mit der elterlichen Sorge geholfen. Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Weiterhin beteiligt sich der ASD an Verfahren vor dem Familiengericht.
Zudem können Sie sich an die Gleichstellungsstelle der Stadt Minden wenden.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen.
Es ist Auftrag des Jugendamtes, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen, wie z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei, zusammen.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern dazu bereit sind, Hilfe anzunehmen. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Elternrecht und Kindeswohl
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Jugendamt ist dazu verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf? Diese Gefährdungseinschätzungen müssen Fachkräfte tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken. Damit die Mitarbeiter*innen auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, muss die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt werden.
Kinderschutz
Was macht das Jugendamt, wenn Kinder akut gefährdet sind? - Kinder und Jugendliche wirksam schützen
Manchmal geraten Kinder in existentielle Not, erleben Gewalt und Vernachlässigung innerhalb ihrer Familie und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen.
Wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnten, dann muss das Jugendamt zu ihrem Schutz handeln. Es hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen nachzugehen und in der Regel Kontakt zur Familie und zum Kind aufzunehmen. Das bedeutet auch, vielleicht ungebeten an einer Haustür zu klingeln.
Eltern haben das Recht, Erziehungsfragen eigenverantwortlich zu entscheiden und Hilfen annehmen oder ablehnen zu dürfen. Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen, wenn daraus eine Gefahr für das Kind entsteht. Bei entsprechenden Hinweisen, dass ein Kind oder Jugendlicher in Not ist, muss das Jugendamt zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen. Bei Vernachlässigung und Misshandlung hat der Schutz des Kindes immer Vorrang.
In jedem Einzelfall müssen diese Fragen beantwortet werden:
- Wie akut und wie schwerwiegend ist die Gefahr für das Kind?
- Was ist zwingend erforderlich, damit das Kind langfristig keinen Schaden nimmt?
- Welches Handeln – ggf. auch welcher Eingriff in die Rechte von Eltern – ist dafür notwendig und gerechtfertigt?
Wie das Jugendamt vorgeht, ist hierbei entscheidend von der Frage abhängig, ob Eltern daran mitwirken, dass sich die Situation für ihre Kinder verbessert.
Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Unterstützung der Eltern
Wenn Eltern dazu bereit sind, selbst etwas zu verändern, damit ihre Kinder wieder geborgen und geschützt sind, dann steht das gesamte Spektrum der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung, um Entlastung und Unterstützung für die Familien zu organisieren.
In kritischen Situationen ist es hierbei notwendig, mit den Eltern verbindlich zu vereinbaren, was sie für ihre Kinder tun müssen und dieses auch zu kontrollieren, wie z. B. Arztbesuche, täglicher Besuch des Kindergartens oder der Schule, regelmäßige Mahlzeiten.
Und wenn Eltern nicht mitwirken? Das Familiengericht entscheidet
Wenn Eltern Hilfen nicht annehmen wollen oder wenn sie trotz Unterstützung nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können, dann muss das Jugendamt handeln. Bei akuter Gefahr kann das Jugendamt selbst kurzfristig – auch gegen den Willen der Eltern – die notwendige Hilfe für ein Kind organisieren: Es kann das Kind vorübergehend sicher unterbringen, es kann das Kind zum Kinderarzt bringen usw.
Es bleibt aber grundsätzlich das Recht der Eltern, über die Gesundheitsversorgung oder den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen. Das Jugendamt ist nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken – das kann nur das Familiengericht. Dieses muss daher vom Jugendamt eingeschaltet werden, wenn Eltern notwendige Hilfen verweigern.
In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, Eltern dazu zu motivieren, Unterstützung anzunehmen. Es kann Mütter und Väter aber auch zur Annahme von Hilfen verpflichten oder über das Sorgerecht und den zukünftigen Lebensort der Kinder entscheiden.
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht und ist an den Gesprächen und am Verfahren beteiligt. Es bringt sein Wissen über die Situation in der Familie und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen ein und schlägt geeignete Hilfen vor. Das Familiengericht prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen wirksam und weiterhin notwendig sind.
Einbeziehung der Mütter und Väter sowie der Kinder und Jugendlichen
Die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kindern und Eltern steht an erster Stelle. Wo sehen sie selbst die Probleme und Schwierigkeiten, wo die Ursachen dafür? Was müsste sich aus ihrer Sicht verändern, damit es den Kindern in der Familie wieder gut geht? Und was können sie selbst dafür tun?
Erstellen eines umfassenden Bildes der Familie
Um beurteilen zu können, ob ein Kind gefährdet ist, benötigen Fachkräfte ein umfassendes Bild der Familie. Sie sprechen mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen, besuchen sie zu Hause, setzen sich aber auch mit anderen Kontaktpersonen der Kinder z. B. im Kindergarten oder in der Schule in Verbindung.
Was belastet das Kind? Nehmen Eltern die vorhandenen Probleme wahr, wollen sie etwas verändern und können sie Hilfe annehmen? Welche Fähigkeiten, Personen, Stärken in den Familien und in ihrem Umfeld wirken sich schützend für das Kind aus?
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
Erfolgreicher Kinderschutz hängt davon ab, ob es gelingt, sich ein zutreffendes Bild von der familiären Situation zu machen und den bestmöglichen Lösungsweg für das Kind zu finden.
Dieses kann eine Person allein nicht leisten. Ein wichtiges Handlungsprinzip im Jugendamt ist es deshalb, über jeden Einzelfall immer in einem Team zu beraten. So wird sichergestellt, dass mehrere Perspektiven und ein breites Fachwissen einbezogen werden. Fachkräfte sind stets gefordert, ihre Sichtweisen und Entscheidungen mit den Kolleg*innen zu reflektieren und zu überprüfen.
Klar strukturierte Vorgehensweisen
Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter, Bürgerinnen und Bürger – sie alle müssen sich auf eine fachlich gute Arbeit im Jugendamt verlassen können. Strukturierte, verpflichtende Verfahrensweisen in den Jugendämtern regeln deshalb, wie mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen umgegangen wird. Dazu gehört z. B. dass jede Mitteilung geprüft und schriftlich dokumentiert wird, sich die Fachkräfte in der Regel einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, wie es dem Kind zu Hause geht, sie ihre Einschätzung auf fundiertes sozialpädagogisches Handwerkszeug wie Einschätzungsbögen, Leitfragen oder Anhaltspunkte stützen, mehrere Fachkräfte gemeinsam die Situation einschätzen und mögliche Lösungswege beraten.