Hochwasserinformation
Leistungsbeschreibung
Im Stadtgebiet von Minden besteht eine Hochwassergefährdung durch die Fließgewässer Weser, Bastau, Bückeburger Aue sowie Ösper.
Für die Weser und einen Teilabschnitt der Bückeburger Aue sind sogenannte Hochwassergefahrenkarten (HWGK) vorhanden, die über die Flächenausdehnung einer Überflutung, deren Wassertiefen und (wo möglich) deren Strömungsgeschwindigkeiten informieren.
Die HWGK unterscheiden in drei statistische Wahrscheinlichkeiten, die den zeitlichen Abstand beschreiben, in dem ein entsprechendes Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal auftritt. Jede statistische Wahrscheinlichkeit wird dabei auf einer separaten Karte dargestellt:
- HQhäufig: Hochwasser, die im statistischen Mittel einmal alle 10 bis 20 Jahre auftreten.
- HQ100: Hochwasser, die im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre auftreten.
- HQextrem: Hochwasser, die im statistischen Mittel einmal alle 200 Jahre oder seltener auftreten.
Die Darstellung in den HWGK unterscheidet dabei zwischen "ungeschützten“ (blau) und "geschützten“ (gelb) Flächen. Ungeschützte Flächen werden im Falle eines Hochwassers geflutet. Geschütze Flächen liegen in der Regel hinter einer Schutzstruktur (z.B. einem Deich) und werden durch diese vor Überflutung geschützt.
Für die Weser, Bastau, Bückeburger Aue sowie Ösper sind daneben Überschwemmungsgebiete (ÜSG) für ein HQ100 amtlich festgesetzt. ÜSG sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. ÜSG werden speziell auch zur Hochwasserentlastung oder Hochwasserrückhaltung beansprucht. In ÜSG ist die Flächennutzung eingeschränkt und es gelten besondere Schutzvorschriften.
Bei der Stadtverwaltung Minden besteht die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, ob man in einem hochwassergefährdeten Bereich wohnt. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Rechtsgrundlage
Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil der Maßnahmenart „Öffentliches Bewusstsein und Vorsorge“ im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Erforderliche Unterlagen
Lageplan oder Angabe der Anschrift bzw. Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters (Gemarkung, Flur, Flurstück).
Kosten
Keine!