Bauanträge

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Umsetzung von baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben muss ein Bauantrag gestellt werden. Im Antrag muss Ihr Vorhaben baurechtlich vollständig und prüfbar dargestellt sein.

    Welche Bauvorlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab. Hierzu enthält die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) für jede Verfahrensart konkrete Regelungen.

    Die Bauvorlagen sind (soweit gesetzlich gefordert) durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen und sollten zumindest in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

  • Rechtsgrundlage

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind im Wesentlichen folgende Unterlagen beizufügen:

    Bauantragsformular

    Das Antragsformular erhalten Sie im Baubürgerbüro. Ferner können Sie dieses auch weiter unten auf dieser Seite herunterladen. Es ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich sowohl vom Bauherrn als auch vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben.

     

    Übersichtsplan

    Beim Übersichtsplan handelt es sich um einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000. In ihm müssen das Baugrundstück und seine Umgebung im Umkreis von 500 m sowie der Standort des Bauvorhabens dargestellt sein.

     

    Lageplan

    Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als sechs Monate sein darf, zu erstellen; in bestimmten Fällen muss dieser als Amtlicher Lageplan ausgefertigt sein (z.B. bei noch nicht geklärten Grundstücksverhältnissen oder noch nicht vollzogenen Grundstücksteilungen).

    Diesen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erhalten Sie beim Katasteramt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden. Er ist dann um die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Angaben zu ergänzen.

    Bauzeichnungen

    Bei den Bauzeichnungen handelt es sich um Grundrisse aller Geschosse, Schnitte sowie Ansichten mit entsprechend genauer Vermaßung im Maßstab 1:100.

     

    Baubeschreibung / Betriebsbeschreibung

    In der Baubeschreibung ist das Bauvorhaben zu erläutern. Insbesondere sind die Nutzungen zu beschreiben sowie die zur Anwendung kommenden Baustoffe anzugeben.

    Für gewerbliche Bauvorhaben ist neben der Baubeschreibung auch eine Betriebsbeschreibung beizufügen.

    Für beide Beschreibungen gibt es einen amtlichen Vordruck, den Sie ebenfalls im Baubürgerbüro erhalten oder nachfolgend herunterladen können.

  • Ansprechpunkt

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, Bereich 5.1 - Bauordnung