Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Eingriff in den Straßenverkehr bedarf einer Genehmigung. Je nach Art des Eingriffs in den Straßenverkehr ist eine Erlaubnis beim Ordnungsamt oder bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.


    Verkehrsregelnde Maßnahmen sind bei der Ordnungsbehörde zu beantragen. Sollten Sie zum Beispiel eine Mulde im Straßenraum platzieren wollen oder eine kurzfristige Sperrung aufgrund von Baumaßnahmen an ihrem Dach oder ihrer Fassade benötigen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. 


    Sollte es sich um Tiefbaumaßnahmen handeln, sind diese bei der Verkehrsbehörde zu beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte die Leistung "Baustellensicherung".


  • Anträge / Formulare