Verkehrsrechtliche Anordnung
Leistungsbeschreibung
Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist zum Beispiel bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.
Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum so nutzen möchte, muss zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Diese Anordnung soll die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
In manchen Fällen benötigen Sie auch noch eine Sondernutzungserlaubnis. Zum Beispiel, wenn Sie eine Mulde auf den öffentlichen Gehweg stellen möchten oder das Gerüst auf öffentlichen Grund steht.
Anträge / Formulare
- Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)