Sondernutzungserlaubnis für Infostände nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Straße über den allgemein üblichen Gebrauch für besondere Zwecke in Anspruch nehmen wollen, erteilen wir Ihnen die dafür notwendige Sondernutzungserlaubnis. Häufige Anwendungsfälle sind z.B. Infostände oder Infopavillons.
Das Verteilen von Flyern in der Fußgängerzone ist erlaubnisfrei.
Sollten Sie Fragen zu möglichen Standorten haben, sprechen Sie uns an. Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW – Infostände –(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)