Sondernutzungserlaubnis für Baumaßnahmen nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Straße über den allgemein üblichen Gebrauch für besondere Zwecke in Anspruch nehmen wollen, erteilen wir Ihnen die dafür notwendige Sondernutzungserlaubnis. Häufige Anwendungsfälle sind z.B. das Aufstellen von Gerüsten oder auch Schuttmulden im öffentlichen Verkehrsraum. Die verkehrlichen Verhältnisse müssen dies natürlich zulassen und Gefährdungen dürfen dadurch nicht entstehen. Oft zieht eine Sondernutzungserlaubnis auch einen Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung mit sich, da Straßen gesperrt werden müssen oder eingeengt werden. Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden.

  • Anträge / Formulare