Schülerbeförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Für Schüler*innen der Klasse 1-4 , die eine Schule der Stadt Minden besuchen, übernimmt die Stadt Minden als Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten und stellt ihnen ein ChillTicket aus.
    Die Antragsvoraussetzungen sind in der Schülerfahrkostenverordnung geregelt: Grundschüler*innen haben Anspruch auf ein ChillTicket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.
    Das ChillTicket gilt morgens für die Fahrt zur Schule und zurück sowie nachmittags ab 14.00 Uhr für Fahrten in der jeweiligen Chill-Area. Die Schüler*innen können außerdem an Wochenenden und Feiertagen alle Bus- und Bahnverbindungen innerhalb der Chill-Area nutzen.

    Zum 01.02.2022 hat die Stadt Minden im Rahmen eines Pilotprojekts das "SchülerTicket Westfalen" eingeführt. Schüler*innen ab Klasse 5 (Sekundarstufe I+II), die eine weiterführende Schule der Stadt Minden besuchen, erhalten das Ticket automatisch und kostenlos. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Dabei gelten folgende Ausnahmen:

    - Schüler*innen, die eine Wegstreckenentschädigung erhalten oder für die eine Taxibeförderung genehmigt wurde,
     - Schüler*innen, die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen oder
     - Studierende, die das Abendgymnasium des Weser-Kollegs besuchen

    haben keinen Anspruch auf das SchülerTicket Westfalen.

    Das Ticket gilt westfalenweit, ohne zeitliche Einschränkung und das ganze Jahr über. Damit kann man beliebig Busse, StadtBahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse nutzen.


  • Kosten

    Keine
  • Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende