Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan

  • Leistungsbeschreibung

    Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Minden in Grundzügen dargestellt. Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu den vorhandenen und den geplanten

    • -      Wohnbauflächen
    • -      Gewerbe- und Industrieflächen
    • -      Grünflächen oder
    • -      Verkehrsflächen.

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht parzellenscharf. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.

    Der Flächennutzungsplan einschließlich Begründung ist für jedermann zu Einsicht bereitzuhalten.

  • Rechtsgrundlage

    § 6 Abs. 5 Satz 3 baugesetzbuch (BauGB) – Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan

     

  • Erforderliche Unterlagen

    keine
  • Kosten

    keine Gebühren

  • Ansprechpunkt

    Zuständig ist der Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende