Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan
Leistungsbeschreibung
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Minden in Grundzügen dargestellt. Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu den vorhandenen und den geplanten
- - Wohnbauflächen
- - Gewerbe- und Industrieflächen
- - Grünflächen oder
- - Verkehrsflächen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht parzellenscharf. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beigefügt.
Der Flächennutzungsplan einschließlich Begründung ist für jedermann zu Einsicht bereitzuhalten.
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 Satz 3 baugesetzbuch (BauGB) – Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan
Erforderliche Unterlagen
keineKosten
keine Gebühren
Ansprechpunkt
Zuständig ist der Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt