Schulanmeldung Grundschulen
Leistungsbeschreibung
Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat (§ 34 Abs. 1 Schulgesetz NRW).
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Diese Kinder werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Eine Rückstellung für ein Jahr aus erheblichen gesundheitlichen Gründen ist möglich.
Die Entscheidung über die Aufnahme oder die Zurückstellung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Zuständige Ansprechpartnerin:Frau Ramona Timm
Zimmer 1.10, Tel: 0571 89-750, E-Mail: r.timm@minden.de
Weiterführende Informationen
Das Anmeldeverfahren der Grundschulen findet im Spätherbst eines Jahres statt. Das Schulbüro der Stadt Minden schreibt dazu alle Eltern/Erziehungsberechtigten an, deren Kinder im Folgejahr schulpflichtig werden, und fordert sie zur Anmeldung an einer Schule ihrer Wahl auf. Dazu wird die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule angegeben.
Der beigefügte Anmeldebogen ist nach erfolgter Anmeldung wieder im Schulbüro der Stadt Minden einzureichen.
Die Schulleitung entscheidet nach Abschluss des Anmeldeverfahrens über die Aufnahme im Rahmen der Aufnahmekapazität. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer Ablehnung ist die Anmeldung an einer anderen Grundschule vorzunehmen.