Fundsache abgeben
Leistungsbeschreibung
Schlüssel gefunden? Fahrrad oder Handy verloren?
Viele Gegenstände, die verloren gegangen sind und gefunden wurden, werden beim Fundbüro abgegeben.
Sollten Sie einen Gegenstand verloren, oder auch gefunden haben, melden Sie sich bitte direkt beim Fundbüro unter:
0571-89-888 oder per Email: fundbuero@minden.de
Verfahrensablauf
Aufbewahrung von Fundsachen
Bis auf wenige Ausnahmefälle, über die wir Sie bei der Meldung informieren, können Sie Fundsachen Zuhause aufbewahren. Ansonsten müssen Sie gefundene Gegenstände direkt im Bürgerbüro abgeben. Fahrräder bzw. sehr sperrige Gegenstände können zu festgelegten Terminen durch den Bauhof abgeholt werden. Diese Termine teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.Weiterführende Informationen
Gefundene Gegenstände, die auf einem Privatgrundstück (Vorgarten, Hinterhof usw.) gefunden werden können nicht beim Fundbüro abgegeben werden.
Finderlohn
Die Höhe des Finderlohns ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965 ff. BGB) geregelt.Tiere werden im Bürgerbüro nicht angenommen!
Im Tierheim des Tierschutzvereines Minden können Sie Fundtiere (Hunde, Katzen und Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen) abgeben bzw. die Tiere nach Absprache abholen lassen.
Bei größeren oder gefährlichen Fundtieren stimmen Sie sich bitte vorab mit dem Tierheim ab.Zuständige Stelle
Stadt Minden
Bürgerbüro / Fundbüro
Großer Domhof 2
32423 Minden
Frist
Hinweis
Sie können die von Ihnen gemeldete Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt am Tag der Meldung bei uns im Bürgerbüro.Sollten Sie an der Fundsache kein Interesse haben, so wird diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert. Über Ort und Termin der Versteigerung wird vorab informiert.