Führungszeugnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
    • Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
    • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII  - SGB XII -)

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

  • Rechtsgrundlage

    §30 BZRG

  • Erforderliche Unterlagen

    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ggf. das Anforderungsschreiben der Stelle die das Führungszeugnis haben möchte (zwingend erforderlich bei erweiterten Führungszeugnissen)
    • ggf. die Adresse der anfordernden Behörde
  • Voraussetzung

    Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

    • Hauptwohnsitz in Minden
    • Mind. 14 Jahre alt (für jüngere Personen gibt es kein Führungszeugnis)

    Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich zu beantragen.

  • Kosten

    Gebühr: 13 Euro, 

    Gebührenfreiheit siehe Merkblatt_Gebuehrenbefreiung-FÜZ.pdf

  • Weiterführende Informationen

    Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. 

    Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. 

    Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.


    Neben der persönlichen Antragstellung im Bürgerbüro kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. (Antrag Führungszeugnis) In diesem Fall sind in dem Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburts­name, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift er­sicht­lich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Bitte setzen Sie sich vor der schriftlichen Antragstellung – auch wegen der Gebührenbegleichung – mit dem Bürgerbüro in Verbindung. 


    Die Antrag stellende Person hat zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aus­hän­di­gen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des im Bürgerbüro aufge­nommenen und ausge­hän­dig­ten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises. Eine Aushändigung kann nicht erfolgen, wenn ein Europäisches Führungszeugnis gemäß § 30b BZRG zu erteilen ist, d. h., wenn die Antrag stellende Person – neben oder anstatt der deutschen – die Staats­angehörigkeit eines oder meh­rerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzt.

    Die Anschrift lautet:

    Bundesamt für Justiz
    – Besucherservice –
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn

    Öffnungszeiten:

    Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
    Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung etwa 2-3 Wochen.