Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

  • Leistungsbeschreibung

    Die Lohnsteuerkarte wurde durch die Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.

    Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Beim Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Änderungswünschen an Ihr zuständiges Finanzamt.