Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).

    In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.

    Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

  • Rechtsgrundlage

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    - der aktuelle Personalausweis und/ oder Reisepass

    - das Original Prüfungszeugnis oder der alte Fischereischein

    - ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen

  • Voraussetzung

    -  Wohnsitz in Minden

    Jugendfischereischein:

    - Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre

    - eine Prüfung ist nicht erforderlich

    - Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.


    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

    - Mindestalter: 14 Jahre

    - erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

  • Kosten

    Jugendfischereischein: 8,00 €

    1-Jahresfischereischein: 16,00 €

    5-Jahresfischereischein: 48,00 €

  • Anträge / Formulare