Reisepass beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine der schönsten Zeiten im Jahr ist der Urlaub. Die Vorfreude ist groß umso ärgerlicher ist es, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Schnell kommt dann Panik auf.

    Daher empfehlen wir:
    Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Gültigkeit Ihrer nötigen Reisedokumente!

    Bitte erkundigen Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubsziels: Reisehinweise des auswärtigen Amtes

    WICHTIG:
    Seit dem 01.10.2021 werden Personalausweise nicht mehr als Reisedokument für das Vereinigte Königreich(Großbritannien) anerkannt. Hier muss ein Reisepass beantragt werden!


    Sollte es doch schnell gehen kann ein Expressreisepass die Lösung sein:

    Expresspässe
    Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel innerhalb von 3 - 5 Tagen  nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.

    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
     

    Haben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro (buergerbuero@minden.de) mit.


  • Erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Ihren alten Reisepass (wenn vorhanden) oder Ihren Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen (alternativ kann dieses ab einer Körpergröße von 1,20 m bei uns erstellt werden. Gebühr: 6,00 €)
    • Sollten Sie eingebürgert worden sein: Die Einbürgerungsurkunde im Original
    • Sollten Sie geheiratet haben: die Eheurkunde 

    Wichtig:

    Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Reisepass schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Reisepass beantragen.


    Brauchen Sie einen Zweitpass?

    Manchmal ist ein zweiter Reisepass notwendig, wenn Sie beruflich oft im Ausland unterwegs sind und der eine Reisepass noch bei der Botschaft eines anderen Landes liegt, sie aber noch andere berufliche Ziele anfliegen müssen. 

    Um einen Zweitpass beantragen zu können ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Der Zweitpass ist dann 6 Jahre gültig.


    Antrag für Minderjährige
    Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich.

    Hinweis:
    Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder den untenstehenden Antrag nutzen.

    Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilt das Team des Bürgerbüros.

    Vollmacht für Personalausweis Kind (1).pdf


  • Voraussetzung

    Um einen Reisepass eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder den untenstehenden Vordruck nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen

  • Kosten

    Gebühren ab 01. Januar 2024:

    Reisepass mit 32 Seiten:
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €

    Reisepass mit 48 Seiten (22,00 € Zuschlag):
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 €
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 €

    Reisepass im Expressverfahren (32,00 € Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
    Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 € / 124,00 €
    Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 € / 91,50 €

    zzgl. 6,00 € sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.

  • Weiterführende Informationen

    Gültigkeit:
    Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. 

    Der Reisepass kann nicht verlängert werden.

    Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Für die Antragstellung sind die Vorschriften über die Qualität der Passbilder zu beachten. Des weiteren ist der Antrag zu unterschreiben und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen.

    Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt 4-5 Wochen ab Beantragung.