Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Mehr Informationen zu den Funktionen finden sie hier.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden
Voraussetzung
Um einen Personalausweis eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen oder untenstehendes Formular unter dem Punkt Anträge / Formulare nutzen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.
Wichtig: Der Personalausweis kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Probleme entstehen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Kosten
Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
Personen über 24 Jahren: 37,00 €
zzgl. ggf. 6,00 € Gebühren, sofern das Passbild bei uns angefertigt werden soll.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (eventl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.
Verlust:
Sollte Ihr Personalausweis verlorengegangen sein oder gar gestohlen worden sein, teilen Sie uns dies umgehend per Email (buergerbuero@minden.de)oder telefonisch (0571-89-888) mit. Wir besprechen mit Ihnen dann das weitere Vorgehen.
Sollte der Personalausweis bei uns abgegeben worden sein, erhalten Sie von uns Post, dass Sie Ihren Personalausweis abholen können.
Wurde der Personalausweis bei Ihnen abgegeben, melden Sie sich bitte bei uns zwecks Termins zur Freischaltung des Personalausweises.
Wichtig:
Solange der Personalausweis bei uns auf Verlust gesetzt ist, ist eine Nutzung dieses Dokumentes nicht möglich!
PIN-Brief:
Sollten Sie Ihren PIN-Brief verloren haben, können Sie im Bürgerbüro einen neuen PIN setzen.
Wichtig:
Sofern Sie planen zu heiraten, können Sie Ihren neuen Personalausweis schon vorab beantragen. Dieses ist frühestens 6 Wochen vor der Eheschließung möglich. Hierzu müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann Ihren neuen Personalausweis beantragen.
Frist
Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt.
In unserem Onlinedienst "Statusabfrage" können Sie sich mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum über den Status der Bearbeitung informieren.
Anträge / Formulare