Melderegisterauskunft einholen

  • Leistungsbeschreibung

    Einfache Melderegisterauskunft 

    Jede Person, die in Minden gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

    Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister an Dritte ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle schriftlich erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese Zwecke anzugeben. Anfragende Stellen müssen eine entsprechende Erklärung bei Anfragen abgeben. Hierfür kann der untenstehende Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft verwendet werden.

    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.


    Erweiterte Melderegisterauskunft
     

    Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft nachweist, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat


  • Kosten

    Die Gebühr für die einfache Meldeauskunft beträgt 11,00 €.

    Die Gebühr für die erweiterte Meldeauskunft beträgt15,00 €
    Für eine Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft) beträgt die Gebühr 20,00 €.

  • Weiterführende Informationen

    Sie können eine Melderegisterauskunft auch schriftlich anfordern. 

    Senden Sie uns hierzu einfach den hier abgespeicherten ausgefüllten Antrag zu. 

    Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen in Form eines Verrechnungsschecks bzw. einer Lastschriftermächtigung (SEPA Lastschriftmandat)zu begleichen. Bei persönlicher Antragstellung kann die Gebühr direkt im Bürgerbüro entrichtet werden. Negativauskünfte kosten immer 11,00 Euro.


    Wichtig:

    Eine Inrechnungstellung ist nicht möglich.

  • Anträge / Formulare