Wohnsitz ummelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie innerhalb von Minden umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei uns ummelden. Hierzu Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Alternativ können Sie auch jemanden zur Ummeldung bevollmächtigen. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Vorsprache:

    • alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die umgemeldet werden sollen
    • Wohnungsgeberbestätigung

    In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. 

    Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:

    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.

    Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:

    • ausgefüllte Ummeldung mit schriftlicher Vollmacht
    • Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten
  • Weiterführende Informationen

    Bitte denken Sie daran, die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein, bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen.


  • Frist

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro erfolgen.

  • Anträge / Formulare