Offener Ganztag
Leistungsbeschreibung
Der Offene Ganztag im Primarbereich ist ein freiwilliges Angebot für Schüler*innen an allen Grundschulen, der PRIMUS-Schule (Jahrgang 1-3) und der Förderschule Kuhlenkampschule (Jahrgang 1-6) der Stadt Minden. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.
Eltern können zwischen der verkürzten Betreuung (11.30 bis 15.00 Uhr) und der Regelbetreuung (7.30 Uhr bis 16.00 Uhr) wählen. Zusätzlich kann eine Ferienbetreuung für 2 bis 5 Wochen im Schuljahr gebucht werden.Für die Teilnahme am Offenen Ganztag wird ein Elternbeitrag erhoben. Befreiungen sind möglich für Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (KIZ) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Der Leistungsbezug ist nachzuweisen.
Außerdem wird eine Geschwisterermäßigung gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig den Offenen Ganztag in der Trägerschaft der Stadt Minden besuchen oder eine Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiZ) oder Leistungen der Kindertagespflege auf dem Gebiet der Stadt Minden in Anspruch nehmen und hierfür beitragspflichtig sind. Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite Kind 50 % und für jedes weitere Kind 100 % des jeweiligen Beitrages (§ 7 Abs. 2 Elternbeitragssatzung).
Beachten Sie bitte, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden am 21.03.2024 eine neue Elternbeitragssatzung beschlossen hat, welche ab dem 01.08.2024 in Kraft tritt. Die ab 01.08.2024 gültigen Elternbeiträge finden Sie in den Anlagen der Elternbeitragssatzung.
Fragen und Anliegen rund um das Thema Offener Ganztag können Sie bequem per E-Mail an ogt-elternbeitrag@minden.de senden.Zuständige Ansprechpartnerinnen Elternbeiträge:
Frau Annika Hadeler, Zi. 1.08, Tel. +49 571 89-189, E-Mail: a.hadeler@minden.de
(Mo - Mi 8.00 - 14.00 Uhr, Do 8.00 - 15.30 Uhr), zuständig für folgende Schulen:
- GS An der Bastau (A - K)
- GS Dankersen-Leteln (A - Ko)
- Hohenstaufenschule (A - Kar)
- Kuhlenkampschule (A - J)Frau Dagmar Hartmann, Zi. 1.08, Tel. +49 571 89-5265, E-Mail: d.hartmann@minden.de
(Mo + Do 8.00 - 16.00 Uhr, Di + Mi 8.00 - 14.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr), zuständig für folgende Schulen:
- GS An der Bastau (L - Z)
- GS Dankersen-Leteln (Kp - Z)
- Hohenstaufenschule (Kas - Z)
- Kuhlenkampschule (K - Z)NN, Zi. 1.08, Tel. +49 571 89-193, E-Mail:
zuständig für folgende Schulen:
- Bierpohlschule
- GS Kutenhausen
- Eine-Welt-SchuleFrau Silke Möller, Zi. 1.20, Tel. +49 571 89-695, E-Mail: s.moeller@minden.de,
zuständig für folgende Schulen:
- PRIMUS-Schule
- Michael-Ende-Schule
- Domschule (A - Kl)Frau Martina Wolff, Zi. 1.20, Tel. +49 571 89-5225, E-Mail: m.wolff@minden.de,
zuständig für folgende Schulen:
- GS Am Wiehen
- Mosaik-Schule
- Domschule (Km - Z)Zuständige Ansprechpartnerin Mittagsverpflegung bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe:
Frau Doreen Ruthe, Zi. 1.04, Tel. +49 571 89-403, E-Mail: d.ruthe@minden.de
(Mo - Do 8.30 - 14.30 Uhr)
Zuständige Ansprechpartnerinnen Grundsatzfragen Offener Ganztag:Frau Iris Klöpper, Zi. 1.10, Tel. +49 571 89-460, E-Mail: i.kloepper@minden.de
(Mo - Do 8.30 - 14.00 Uhr)Frau Ramona Timm, Zi. 1.10, Tel. +49 571 89-750, E-Mail: r.timm@minden.de
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung zum Elterneinkommen- Nachweise über das Jahreseinkommen (Lohnabrechnung Dezember, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid und ggf. Nachweise über sonstige Einkünfte)
- bei beitragsfreien Personen ein Antrag auf Bildung und Teilhabe (ebenfalls in der Schule erhältlich) und der Bescheid über den aktuellen Leistungsbezug (Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag)Kosten
Elternbeiträge gemäß Satzung
Weiterführende Informationen
Die Anmeldung erfolgt beim Träger des Offenen Ganztages. Die Anträge sind beim jeweiligen Träger in der Schule erhältlich. Die vollständigen Antragsunterlagen werden vom Träger des Offenen Ganztags an das Schulbüro der Stadt Minden weitergeleitet.
Das Schulbüro fordert eine Erklärung zum Bruttojahreseinkommen der Erziehungsberechtigten an und erlässt nach Eingang der Erklärung sowie Vorlage der erforderlichen Einkommensnachweise einen Bescheid.
Anträge / Formulare
- Einverständniserklärung zur Übermittlung von Unterlagen zwischen den Elternbeitragsstellen der Stadt Minden zur Erhebung der Elternbeiträge(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)