Bewohnerparkausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    In einigen Straßen in Minden ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. 

    Diese Straßen sind extra beschildert. 

    Eine Auflistung der betroffenen Straßen können Sie hier herunterladen:

    Bewohnerparkzonen Liste Stand April 2016.pdf


  • Rechtsgrundlage

    Die Bewohnerparkberechtigung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises sind:

    • Der Bewohner muss seinen Wohnsitz (Einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) im Bereich der Parkzone  haben.
    • Der Bewohner muss ein auf ihn als Halter zugelassenes Fahrzeug besitzen oder
    • ein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug nachweisen.
    • Der Bewohner darf über keinen privaten Stellplatz verfügen.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Fahrzeugschein (Kopie) und bei Bedarf eine 
    • Bescheinigung des Halters, dass dem Antragsteller das Fahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen ist
    • ggf. alter Bewohnerparkausweis
    • SEPA Lastschriftmandat
  • Kosten

    Ab 01.08.2024 gelten folgende Gebühren:

    Bewohnerparkausweis: 150,00 € (12 Monate gültig)

    Änderung bei Umzug: 25,00 €

    Änderung bei Kennzeichenwechsel: 25,00 €

    Ersatz bei Verlust: 10,00 €

     Sie können das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. 

  • Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit den Bewohnerparkausweis schriftlich oder persönlich, nach gebuchtem Termin, zu beantragen. 


  • Weiterführende Informationen

    Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für

    • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter sind. (zum Beispiel Wohnmobile)
    • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren.
    • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind

    In diesem Falle ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde zu beantragen: verkehrsangelegenheiten@minden.de


    Es wird nur ein Bewohnerparkausweis für die Meldeadresse des Halters / dauerhaften Nutzers ausgestellt. Eine extra Ausstellung für andere Bereiche ist nicht möglich.

  • Anträge / Formulare