Veranstaltungen (Anmeldung und Genehmigung)

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie planen, ein Straßenfest, einen Trödelmarkt oder eine größere Veranstaltung zu organisieren und nicht wissen, welche Genehmigungen notwendig sind, dann wenden Sie sich an den zentralen Ansprechpartner für die Genehmigung von Veranstaltungen. Dieser hilft Ihnen  auf dem Weg durch die Verwaltung gerne weiter und verkürzt Wege und Abläufe in Ihrem Sinne.
     Bei manchen Veranstaltungen kann es nämlich erforderlich sein, weitere zuständige Dienststellen oder andere Behörden in die Planung mit einzubeziehen und deren Stellungnahmen einzufordern.

    Aufgrund der vielfältigen Arten der Veranstaltungen können unterschiedliche Genehmigungen in diversen Rechtsgebieten (Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Baurecht, Straßenverkehrsordnung, Landesimmissionsschutzgesetz, etc.) erforderlich sein.

    Daneben kann die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes durch den Veranstalter erforderlich werden. Dabei sind vorrangig die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Zugrundelegung einer Gefährdungsanalyse zu benennen. Mit den für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden ist das Einvernehmen über das Sicherheitskonzept zu erzielen.

    Die Anzahl und die Art der notwendigen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse richtet sich nach dem jeweiligen Charakter der Veranstaltung. Hierzu zählen z.B.:

    Gewerberechtliche Veranstaltungen im Sinne des Titels IV Gewerbeordnung (GewO):

    Hierzu zählen u.a. Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste. Diese bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis (Marktfestsetzung) gemäß § 69 GewO.

    Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG):

    Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Mahnwachen, Aufzüge) sind 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular erhalten sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke (Versammlungen | Polizei Minden-Lübbecke).

    Veranstaltungen mit Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze):

    Sofern im Rahmen der Veranstaltung Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen sind, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung (§ 18 Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW-). Sondernutzung stellt jegliche Nutzung von Straßen dar, die über den Gemeingebrauch nicht mehr abgedeckt ist. Dieser ist über den verkehrsüblichen Gebrauch entsprechend der Widmung und den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen definiert.

    Sind bei Straßenfesten, Festumzügen oder anderen Veranstaltungen verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie z.B. Straßensperrungen, Halteverbote oder Umleitungen erforderlich, so benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Erlaubnis.

    Oftmals reichen zum Auf- und Abbau die Ladezeiten der Fußgängerzonen nicht aus. Hier empfiehlt es sich, die Voraussetzungen für das Vorliegen zum Erteilen einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO prüfen zu lassen.

    Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) verabreicht werden:

    Es bedarf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gemäß §12 GastG.

  • Rechtsgrundlage

    • StrWG NRW
    • StVO
    • GastG/GewRVO
    • LImschG
    • GewO
    • BauO NRW/SBauVO
  • Verfahrensablauf

    Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zentralen Ansprechpartner für Veranstaltungen bei der Stadt Minden in Verbindung, um die genauen Verfahrensabläufe und benötigten Unterlagen abzustimmen.

    Je nach Art der Veranstaltung unterscheiden sich die erforderlichen Anträge und Unterlagen, aber auch die erforderlichen Fristen für die Bearbeitung ihres Antrages.

  • Anträge / Formulare