Rattenbekämpfung

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich breiten sich Ratten verstärkt dort aus, wo ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot besteht. Das können weggeworfene Lebensmittel- und Speisereste, überquellende und verschmutzte Mülleimer oder „wilde" Müllkippen sein. Auch bieten schnell und dicht wachsende Pflanzen ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.

    Aufgrund der hohen Fortpflanzungsrate und den damit verbundenen Gesundheitsgefahren sowie wirtschaftlichen Schäden, muss die Rattenpopulation in Grenzen gehalten werden.

    Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken obliegt den Grundstückseigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten. Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.

     Für die Bekämpfung der Ratten in der Kanalisation und auf städtischen Flächen ist die Stadt zuständig. 

  • Rechtsgrundlage

    Anschrift und ggf. Fotomaterial welches auf einen Rattenbefall hinweist.

  • Erforderliche Unterlagen

    Anschrift und ggf. Fotomaterial welches auf einen Rattenbefall hinweist.

  • Verfahrensablauf

    Nachdem der Befall mit Ratten festgestellt wurde, ist erstmal mit dem Eigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Sollte der Eigentümer nicht tätig werden, ist dieses der Ordnungsbehörde zu melden.