Anmeldung nach Landeshundegesetz
Leistungsbeschreibung
Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder mit einem Gewicht von mindestens 20 kg (sogenannter 20/40-Hund) im ausgewachsenen Zustand müssen aufgrund der Regelungen im Landeshundegesetz NRW angezeigt werden.
Für die Entgegennahme der Hundeanmeldung ist lt. Verwaltungsgebührenordnung seit dem 01.02.2015 eine Gebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten. Allerdings nicht in bar, sondern diese ist nach Erhalt des Gebührenbescheides auf eines der Konten der Stadtkasse Minden zu überweisen.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes nach § 3 LHundG bzw. Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG ist zu beantragen.
Verwenden Sie bitte die nachstehenden Anmelde- und Antragsvordrucke.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Sie möchten Ihren Hund für die Hundesteuer an- oder abmelden? Dann nutzen Sie bitte diese Formulare oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle für Hundesteuer - Festsetzung, Ermäßigung, Befreiung.
Anträge / Formulare
- Anzeigevordruck für „Große Hunde“ gem. § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG) NRW(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Erlaubnisantrag für gefährliche Hunde(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)