Abgemeldete Kfz im öffentlichen Verkehrsraum

  • Leistungsbeschreibung

    Das Abstellen von abgemeldeten und/oder betriebsunfähigen Autos im öffentlichen Verkehrsraum stellt regelmäßig ein Hindernis dar, von dem Gefahren ausgehen können. Zudem stellen abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum eine unerlaubte Benutzung einer Straße gem. § 22 StrWG dar. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen nach § 32 StVO u.a. die Fahrbahn, der Rad- und Gehweg sowie die Parkstreifen. 

    Bitte geben Sie bei Meldungen den Abstellort, Fahrzeugart und Fabrikat, die Farbe und - sofern noch möglich - die Kennzeichen an oder nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Minden.



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