Abgemeldete Kfz im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Das Abstellen von abgemeldeten und/oder betriebsunfähigen Autos im öffentlichen Verkehrsraum stellt regelmäßig ein Hindernis dar, von dem Gefahren ausgehen können. Zudem stellen abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum eine unerlaubte Benutzung einer Straße gem. § 22 StrWG dar. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen nach § 32 StVO u.a. die Fahrbahn, der Rad- und Gehweg sowie die Parkstreifen.
Bitte geben Sie bei Meldungen den Abstellort, Fahrzeugart und Fabrikat, die Farbe und - sofern noch möglich - die Kennzeichen an oder nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Minden.