Baustellensicherung
Leistungsbeschreibung
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer - die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. (vgl. § 45 (6) StVO)
Einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) stellen Sie bei der Verkehrsbehörde sofern es sich um Arbeiten im Straßenraum handelt. Anträge, die Bauarbeiten an Straßen betreffen, richten Sie bitte an die Ordnungsbehörde der Stadt Minden:
baustellensicherung@Minden.de
Zur Beantragung nutzen Sie bitte den entsprechenden Vordrucks (siehe unten).
Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, muss dann aber detaillierte Angaben enthalten über
- die Lage des Baufeldes
- die Art und Dauer der Arbeiten
- den Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung, etc.)
- den Verantwortlichen mit stets erreichbarer Rufnummer
Des weiteren fügen Sie ihrem Antrag bitte folgendes bei:
- Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld.
- Zusätzlich sind Verkehrszeichenpläne beizufügen (evtl. gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit"). Dazu können entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste (modifizierte) Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden. Zur Erläuterung der Maßnahme, insbesondere bei größeren Bauvorhaben, kann auch die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung sinnvoll oder notwendig sein.
- Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen sind ferner Signallage- und Signalzeitenpläne vorzulegen.
- RSA-Zertifizierung