Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen und Ampeln

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt haben, melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend, damit der Schaden oder die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

    Ausfälle und Schäden können Sie über unseren Mängelmelder melden. Diesen können Sie entweder anonym nutzen, oder sich im Beteiligungsportal ein Nutzerkonto anlegen oder im dafür vorgesehenen Feld die E-Mail-Adresse angeben. So können auch Rückfragen gestellt werden. 

    Wer einen Schaden gemeldet und dabei die E-Mail-Adresse hinterlassen hat, bekommt eine Benachrichtigung, wenn der Mangel bearbeitet bzw. behoben wurde.

    Die Meldungen werden nur zu den üblichen Arbeitszeiten bearbeitet. Sollte durch den Mangel oder die Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie den Schaden oder die Störung bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).

    Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.


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