Vollzeitpflege

  • Leistungsbeschreibung


    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen, die persönlichen Bindungen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beeinflussen die Ausgestaltung der Vollzeitpflege.

    Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die auf Dauer oder vorübergehend nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in entsprechende Pflegefamilien.


  • Rechtsgrundlage

  • Voraussetzung

    Das Jugendamt ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (unter 21 Jahren) mit Wohnsitz in Minden.


  • Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.